Reisen & Corona: Was Reisende jetzt wissen müssen

Die Ausbreitung des Coronavirus sorgt weltweit für Aufsehen, denn die Zahl der Infektionen mit der neuartigen Lungenkrankheit steigt weiter an. Die täglichen Meldungen über neue Infizierte und sogar Tote aus Ländern wie Italien, Frankreich, China oder Südkorea verunsichern viele Menschen – zumal der Erreger mittlerweile auch längst in Deutschland angekommen und verbreitet ist. Was jedoch häufig übersehen wird oder in den Medien untergeht, ist die Zahl der bereits wieder genesenen Menschen. Wir wollen weder Panik verbreiten noch die Virusausbreitung verharmlosen – wir wollen Sie vielmehr ausführlich darüber informieren, was Sie jetzt beim Reisen beachten müssen.

Da sich das Coronavirus mittlerweile in mehr als 60 Ländern ausgebreitet hat, verschärfen einige Staaten spontan ihre Einreisebestimmungen, viele Airlines streichen Flüge und Urlauber werden aufgrund von „Verdachtsfällen“ im Hotel oder auf Kreuzfahrtschiffen unter Quarantäne gestellt. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Rechte Ihnen jetzt als Reisende zustehen, warum Pauschalreisen besonders abgesichert sind, wie Sie sich auf Reisen vor einer Ansteckung schützen können und vor allem: Wieso das Reisen trotz Corona auf keinen Fall ein Hindernis ist und wie das Reisen nach Corona aussehen könnte!

Was ist das Coronavirus?

Beim Coronavirus Sars-CoV-2 bzw. Covid-19, handelt es sich um eine neue Form einer Atemwegserkrankung, die erstmals Ende 2019 auf dem Huanan-Seafood-Markt in Wuhan (China) aufgetaucht ist. Die Viren von erkrankten Personen werden per Tröpfchen- oder Schmierinfektion durch Husten, Niesen oder Händeschütteln auf andere Menschen übertragen.Die Erkrankung bricht etwa fünf bis vierzehn Tage nach der Ansteckung aus und macht sich mit erkältungstypischen Symptomen wie unter anderem Halskratzen, trockenem Husten und Fieber bemerkbar. In besonders schweren Fällen kann es auch zu Atemproblemen bis hin zu einer gefährlichen Lungenentzündung kommen, die zum Tode führen kann.

sars-cov2

Wer ist besonders gefährdet sich mit dem Coronavirus zu infizieren?

Am Coronavirus kann jeder Mensch erkranken, egal ob männlich oder weiblich, egal ob jung oder alt. Der Krankheitsverlauf ist Stand der jetzigen Informationen (Stand: 11.03.20) jedoch abhängig vom Alter und Gesundheitszustand des Patienten. Personen über 60 Jahre gehören zu den gefährdeten Patienten – sind zudem Vorerkrankungen wie etwa Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs oder Bluthochdruck vorhanden, kann der Verlauf der Erkrankung mit dem Covid-19-Erreger stärker ausfallen als bei jüngeren und gesunden Patienten. Bei Kindern und Jugendlichen tritt das Coronavirus laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) eher selten und vergleichsweise milde auf.

Wie kann man sich vor einem Infekt schützen?

Die alltäglichen Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit warmem Wasser und Seife sowie das Niesen oder Husten in ein Taschentuch (das anschließend in den Mülleimer gehört), helfen bereits aus, um sich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus – sowie übrigens auch vor Erkältungen, Magen-Darm-Erkrankungen und Grippeviren zu schützen. Durch einen Verzicht auf Händeschütteln und „sich ständig ins Gesicht fassen“ lässt sich die Übertragung des Erregers ebenfalls verhindern.

Übrigens: Das Risiko einer Epidemie in Deutschland wird vom Robert Koch-Institut aktuell als „mäßig“ eingestuft. Es wird empfohlen vorsichtig, aber ruhig zu bleiben und laut verschiedenen Reisemedizinern gibt es auch keine Gründe, auf das Reisen zu verzichten.

Europa vernetzt

Welche Länder sind aktuell vom Coronavirus betroffen?

Mehr als 110.000 Personen weltweit haben sich bisher mit dem Coronavirus infiziert, über 4.000 davon sind an der neuartigen Lungenkrankheit gestorben. Die gute Nachricht, die häufig in den Medien untergeht: Momentan sind zwar über 47.000 Menschen infiziert, über 63.000 Patienten haben sich allerdings schon wieder von der Krankheit erholt.

Laut den aktuellen Informationen der Johns Hopkins University ist China, hier ist der Covid-19-Erreger als Erstes aufgetreten, am stärksten betroffen, in Europa meldet Italien derzeit die höchste Zahl an Erkrankten. Aber auch in zahlreichen anderen Ländern, dazu gehören viele beliebte Reiseziele, gibt es infizierte und natürlich nicht zu vergessen, genesene Patienten.

Aus diesem Grund hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Ende Januar 2020 den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen, um die Ausbreitung einer Epidemie einzudämmen. Das Auswärtige Amt hat bisher nur eine ausdrückliche Reisewarnung für die Provinz Hubei in China ausgesprochen, es wurde jedoch eine Liste mit Risikogebieten veröffentlicht.>

Von Reisen in die nachfolgenden Risikogebiete rät das Auswärtige Amt aktuell ab:

  • China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
  • Iran: Provinz Ghom, Teheran
  • Italien: Regionen Südtirol, Emilia-Romagna und Lombardei sowie in die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien. Nachdem die italienische Regierung die Bewegungsfreiheit auf ganz Italien ausgeweitet hat, wird geraten, Italien-Reisen auf das Nötigste zu beschränken
  • Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)

Stand: 11.03.2020

Die Angaben können sich aufgrund der weiteren Ausbreitung des Virus jederzeit ändern und/oder erweitern. Die aktuelle Liste der Risikogebiete ist auf der Seite des Auswärtigen Amts und des Robert-Koch-Institutes einzusehen.

Wir wirkt sich das Coronavirus auf den Tourismus aus?

Während in vielen Supermärkten die Konserven und Desinfektionsmittel aufgrund von panischen Hamstereinkäufen ausgehen, macht sich das Coronavirus auch in der Tourismusbranche bemerkbar: gestrichene Flüge und geschlossene Sehenswürdigkeiten sorgen in gefährdeten Regionen dafür, dass Städte fast menschenleer bleiben.

Nachdem die italienische Regierung das ganze Land zur Sperrzone erklärt hat, gleichen die Straßen in sonst so belebten Metropolen wie Mailand oder Venedig einer Geisterstadt. Auch das Interesse an Reisen nach Fernost ist deutlich zurückgegangen und die vielen Reisestornierungen für Flüge, Hotels und Pauschalreisen führen zu großen Einbußen im Tourismus. Verständlich – aktuell will wohl keiner seinen Urlaub in einem Risikogebiet verbringen. Aber aufgrund des Coronavirus komplett auf das Reisen verzichten? Das muss auch niemand, sagen selbst Mediziner und Reiseexperten.

Airline-Pleite und annullierte Flüge

Die zusätzlichen Einreiseverbote in einigen Ländern für bestimmte Personengruppen und die zurückgehenden Buchungen wegen des Covid-19-Erregers forderten bereits erste Opfer in der Tourismusbranche: Die ohnehin schon angeschlagene britische Regionalfluglinie Flybe hat den gesamten Flugbetrieb eingestellt und Insolvenz angemeldet und auch beim japanischen Kreuzfahrtanbieter Luminous Cruising haben die Reisestornierungen zur Pleite geführt.

In Deutschland gibt es zahlreiche Flugausfälle, allein die Lufthansa hat bis Ende März mehr als 7.000 Flüge gestrichen – dabei handelt es sich größtenteils um innerdeutsche Verbindungen und Flüge nach Italien sowie zum chinesischen Festland. Haben Sie einen Flug mit Lufthansa gebucht, können Sie kostenlos umbuchen, andernfalls gelten die üblichen Erstattungsregeln. Flugannullierungen gibt es ebenfalls in den Flugplänen internationaler Airlines wie Singapore Airlines, United Airlines oder Thai Airways und auch Kreuzfahrtenriesen wie AIDA Cruises haben vorerst ihre Schifffahrten nach Asien abgesagt.

Bei all diesen Meldungen ist es nur logisch, dass die Menschen verunsichert sind, was ihre Urlaubsplanungen angeht. Niemand will in einem Hotel oder auf einem Kreuzfahrtschiff unter Quarantäne gestellt und für mehrere Tage oder Wochen unfreiwillig „festgehalten“ werden. Das Auswärtige Amt rät zudem nicht grundlos von Reisen in Risikogebieten ab. Hinzu kommen die Kosten, die bei einem gebuchten Flug oder einer Reise entstehen – denn nicht jede Airline bietet kostenfreie Umbuchungen oder Stornierungen an und wer keine Pauschalreise gebucht hat, besitzt noch nicht einmal einen Sicherungsschein.

Unser Tipp: Solange es keine konkreten Reisebeschränkungen gibt, solange täglich Flüge abheben und Kreuzfahrtschiffe in See stechen und solange Sie sich dabei nicht unsicher oder unwohl fühlen, sollte dem geplanten Urlaub auch nichts im Wege stehen.

Reisen trotz Corona?

Gehören Sie zu den vielen Menschen, die sich in diesen Tagen fragen, ob Sie Ihre geplante oder vielleicht schon gebuchte Reise trotz Corona antreten sollen oder überhaupt können? Natürlich muss jeder für sich entscheiden, ob er in diesen Zeiten reisen will oder nicht. Zusätzlich ist es ein großer Unterschied, ob Ihre Reise in stark betroffene Regionen wie Italien oder China geht, oder ob Sie Urlaub in Ländern machen, in denen das Virus sich bisher nur gering oder vielleicht noch gar nicht ausgebreitet hat.

Das Robert Koch-Institut hat das Coronavirus als ansteckender und gefährlicher als eine normale Grippe eingestuft, aber ein Blick auf die aktuellen Zahlen zeigt auch, dass bei 80 Prozent der Infizierten die Krankheit ziemlich harmlos verläuft. Viele bemerken es nicht einmal, dass sie sich mit dem Virus infiziert haben. Und da wir heutzutage in einer globalisierten Welt leben, in der täglich Millionen Menschen geschäftlich oder zu Urlaubszwecken mit dem Flugzeug oder der Bahn unterwegs sind, gehen nun auch einmal Krankheitserreger wie der Covid-19 auf Reisen.

Reiseplanung

Trotz Coronavirus gibt es keinen Grund, nicht zu verreisen.

Vorsichtsmaßnahmen an Flughäfen und an Bord

Dank erhöhten Überwachungsmaßnahmen auf typische Symptome des Coronavirus auf internationalen Flughäfen sowie der Verhängung von Quarantänemaßnahmen soll das Reisen auch weiterhin sicher bleiben. Es kann also sein, dass Sie am Flughafen mit längeren Schlangen und schärferen Kontrollen sowie gegebenenfalls verschiedenen Gesundheitschecks rechnen müssen.

Zusätzlich könnte es passieren, dass Sie an Bord des Flugzeugs eine sogenannte Aussteigekarte (Passenger Locator Cards, kurz: PLC) ausfüllen müssen. Auf dem derzeit zweiseitigen Formular wird nach den persönlichen Daten und dem gesundheitlichen Befinden gefragt. Die Aussteigekarten müssen von allen Passagieren ausgefüllt werden und dienen dem Gesundheitsamt gegebenenfalls als spätere Kontaktaufnahme – wenn beispielsweise ein Passagier aus dem Flugzeug an dem Covid-19-Erreger erkrankt.

Derzeit werden die Passenger Locator Cards nur auf Flügen von China, Hongkong, Südkorea, Japan und Iran nach Deutschland verteilt. Da es sich aber um eine Anordnung des Bundesgesundheitsministeriums handelt, können oder werden die Aussteigekarten vielleicht auch schon auf anderen Flugstrecken oder auf Reisen mit Bus oder Bahn verteilt.

Bei Verdachtsfällen von Reisenden mit dem Coronavirus kann es außerdem zu Verzögerungen im Flug- und Bahnverkehr kommen. Züge werden gestoppt, Flugzeuge bleiben am Boden und niemand darf aussteigen, bis Mitarbeiter des Gesundheitsamts den unter Verdacht stehenden Reisenden untersucht haben. Aber auch hier handelt es sich um Einzelfälle, bei denen der Verdacht bisher nicht bestätigt wurde. Der Bahn- oder Flugverkehr konnte daher meist schnell wieder aufgenommen werden und es kam nur zu geringen Verzögerungen.

Stoppschild

>> In welchen Ländern gibt es Reisebeschränkungen?

Neben den bereits vom Auswärtigen Amt genannten Risikogebieten haben einige Länder ihre Einreisebestimmungen spontan geändert, betroffen sind auch Reisende aus Deutschland.

  • Israel: Seit dem 6. März dürfen Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich, Frankreich, Spanien und der Schweiz nicht mehr nach Israel einreisen. Die einzige Möglichkeit: Die Betroffenen begeben sich in eine zweiwöchige Quarantäne. Das gilt übrigens auch für Einheimische, die sich in den genannten Ländern aufgehalten haben und wieder nach Israel einreisen wollen. Reisenden aus China, Thailand und Südkorea wird die Einreise nach Israel verwehrt – wer sich in Syrien, Irak, Iran oder Libanon aufgehalten hat, darf ebenso nicht ins Land.
  • Italien: In Europa ist Italien derzeit am stärksten vom Coronavirus betroffen, die italienische Regierung hat am 10. März das ganze Land als Sperrzone erklärt. Das Auswärtige Amt rät daher dringend von Reisen nach Italien ab, viele Airlines haben ihre Flüge nach Italien bereits eingestellt und Reisende müssen an den italienischen Flughäfen und Bahnhöfen mit erhöhten Sicherheitskontrollen sowie mit Gesundheitschecks und Temperaturmessungen rechnen.
  • China: Vom Auswärtigen Amt gibt es eine ausdrückliche Reisewarnung für die zentralasiatische Provinz Hubei – in dieser Region, genau genommen in der Stadt Wuhan, ist der Coronavirus Sars-CoV-2 zum ersten Mal aufgetreten. Zusätzlich haben Fluggesellschaften wie unter anderem Lufthansa die Flüge nach China vorerst gestrichen. Reisen nach China sind jedoch weiterhin für deutsche Staatsbürger möglich, allerdings nur nach einer 14-tägigen Quarantäne.
  • Thailand: Einen Einreisestopp gibt es in Thailand zwar nicht, einreisende Touristen werden jedoch gebeten, sich einer freiwilligen zweiwöchigen Quarantäne zu unterziehen.
  • Bhutan: Vorerst bis zum 20. März sind Einreisen in das Königreich Bhutan nicht möglich.

Aufgepasst: Da sich die Einreisebestimmungen eines Landes aufgrund der aktuellen Corona-Krise spontan ändern können, sollten Sie sich kurz vor Ihrer geplanten Reise auf der Seite des Auswärtigen Amts sowie bei der jeweiligen Landesvertretung in Deutschland nach den aktuellen Informationen erkundigen.

 

Gibt es eine Kostenerstattung bei Einreiseverbot?

Bisher haben nur wenige Länder ein Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige ausgehängt wie etwa Israel und Bhutan. Wenn Sie einen Flug oder eine Reise in eines dieser Länder gebucht haben, ist ein Urlaub in diesem Land für Sie derzeit nicht möglich. In diesem Fall handelt es sich also um „höhere Gewalt“ oder einen „unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstand“, sodass eine kostenfreie Stornierung von Pauschalreisen und einzelnen Flügen beim Veranstalter oder bei der Airline möglich ist.

>> Gibt es Einschränkungen im Bahnverkehr?

Bei der Deutschen Bahn müssen Sie sich derzeit nicht auf Einschränkungen im Zugverkehr einstellen. Allerdings müssen Verdachtsfälle im öffentlichen Bahnverkehr umgehend der Bundespolizei gemeldet werden. Wenn Sie also in einem Zug sitzen, in dem ein Verdachtsfall auftritt, wird der betreffende Bereich gesperrt, die verdächtige Person untersucht und der Zugbereich nach der Fahrt gründlich gereinigt und desinfiziert. Damit die Behörden Sie später bei Bedarf kontaktieren können, müssen Reisende in Zügen mit Verdachtsfällen ebenfalls eine Aussteigekarte ausfüllen.

Kann ich meine Fahrkarten kostenfrei stornieren?

Für Bahnreisen nach Italien hat die Deutsche Bahn gesonderte Erstattungsregeln auf ihrer Internetseite veröffentlicht: Haben Sie eine Bahnfahrt nach Italien gebucht, können Sie Ihr Ticket kostenfrei erstatten lassen. Auch gebuchte Bahntickets zu Konzerten, Sportveranstaltungen oder Messen, die aufgrund des Coronavirus bereits öffentlich abgesagt wurden, gibt es eine Erstattung. Eine kostenfreie Stornierung für das Bahnticket gilt übrigens auch, wenn Ihr gebuchtes Hotel am Zielort unter Quarantäne steht.

Gibt es Geld zurück bei einer Zugverspätung?

Hat Ihr Zug wegen eines Verdachtsfalls eine Verspätung von mindestens einer Stunde, können Sie ein Viertel des normalen Fahrpreises zurückverlangen, bei Verspätungen ab zwei Stunden ist die Hälfte des Bahntickets erstattungsfähig. Sollten Sie im Falle eines unplanmäßigen Stopps wie beispielsweise wegen eines Coronavirus-Verdachtsfalls zu Zeiten am Bahnhof ankommen, an denen keine öffentlichen Verkehrsmittel Sie mehr an Ihr Ziel bringen können, steht Ihnen nach europäischem Recht eine Taxifahrt zu. Doch aufgepasst: Der maximale Betrag, der von der Bahn übernommen wird, liegt bei 50 Euro. Bei weiteren Entfernungen erhalten Sie üblicherweise eine maximale Zuzahlung von 80 Euro für ein Hotel.

>> Was tun bei Flugausfall?

Besonders stark hat das Coronavirus den Flugverkehr getroffen. Nicht nur die bestehenden Reisebeschränkungen, sondern auch die vielen Flugstornierungen und die deutlich geringere Nachfrage für Flugtickets sorgen für zahlreiche Flugausfälle. Allein die Lufthansa hat angekündigt, vorerst den Flugplan um bis zu 50 Prozent zu reduzieren und auch zahlreiche internationale Airlines bedienen einige Strecken derzeit gar nicht mehr oder haben ihr Flugangebot enorm eingeschränkt.

Die meisten annullierten Flüge betreffen Reiseziele in Italien und China sowie innerdeutsche Verbindungen. Aber auch Flüge nach Israel oder in den Iran wurden gestrichen, da sich die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in diesen Ländern spontan geändert haben. Bei einem gebuchten Flug sollten Sie daher immer wieder die Informationen zum jeweiligen Reiseland auf der Seite des Auswärtigen Amts verfolgen, gleichzeitig kann ein Blick auf den aktuellen Flugstatus auf der offiziellen Seite der Fluggesellschaft nicht schaden.

Flughafen Anzeigetafel

Wird mein Flugticket erstattet?

Im Falle einer Flugstornierung durch die Airline aufgrund des Covid-19-Erregers gilt das Fluggastrecht: Bei Flugannullierungen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen eine Erstattung zu zahlen oder zumindest eine Umbuchung anzubieten – einzige Ausnahme und somit nicht erstattungsfähig sind „außergewöhnliche Umstände“, die zu einer Flugannullierung führen. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen Gründe, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Das Coronavirus ist zwar ein solcher außergewöhnlicher Umstand, aber nicht zwingend ein Grund, dass Sie keine Rückerstattung für einen Flugausfall erhalten.

Was viele Reisende nicht wissen: Wird ein Flug gestrichen, für deren Ziel es keine offizielle Reisewarnung gibt, ist eine Entschädigung für den Flugausfall berechtigt. Bei Ländern mit Risikogebieten liegt also nur ein „außergewöhnlicher Umstand“ vor, wenn sich der Zielflughafen auch direkt im Risikogebiet befindet. Ansonsten haben Sie einen Anspruch darauf, sich den Flugpreis erstatten zu lassen. Anders sieht es bei Flügen nach China in die Region Hubei aus – hier gilt eine ausdrückliche Reisewarnung und das Wohl von Fluggästen und Flugpersonal steht an erster Stelle, sodass der Flug nach China daher nicht entschädigungsberechtigt ist.

Werden Flüge annulliert, weil die Reiselust durch Ausbruch des Coronavirus sinkt und die Airline halbleere Flugzeuge vermeiden will, handelt es sich um betriebswirtschaftliche Gründe. Die Chancen auf einen Anspruch auf Entschädigung stehen daher für Sie sehr gut. Keinen Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn die Fluggesellschaft Sie frühzeitig, mindestens 14 Tage vor dem geplanten Flug, über den Flugausfall informiert und Ihnen eine angemessene Ersatzbeförderung anbietet und Sie die Reise nicht antreten oder stornieren.

Was, wenn ich meinen Flug aus Angst vor Corona stornieren will?

Haben Sie die täglichen Meldungen zum Coronavirus verunsichert oder ist Ihnen die Lust auf das Fliegen vergangen, können Sie Ihren Flug stornieren. Allerdings haben Sie dann keinen Anspruch auf eine Entschädigung – außer es besteht ein konkretes Gesundheitsrisiko am Zielort, etwa bei einer offiziellen Reisewarnung. Für einen stornierten Flug nach China in die Region Hubei erhalten Sie üblicherweise innerhalb von 14 Tagen Ihr Geld zurück.

Sollten Sie Ihr Flugticket selbst stornieren, können Sie sich jedoch die Steuern und Gebühren erstatten lassen. Allerdings sind nicht alle Fluggesellschaften zahlungswillig, sodass Sie Briefe schreiben und sich im schlechtesten Fall mit der Airline streiten müssen.

Übrigens: Die Fluggesellschaften sind in der jetzigen Situation sehr kulant und bieten Reisenden bei Flugausfällen – je nach gebuchter Flugkategorie – kostenfreie Umbuchungen an. Daher sollten Sie sich bei einem Flugausfall direkt an das Kundencenter der Airline wenden. Ist Ihr Flug Teil einer Pauschalreise, nehmen Sie Kontakt mit dem Reisebüro oder dem Reiseveranstalter auf.

Kann ich gebuchte Reisen kostenfrei umbuchen oder stornieren?

Es ist immer wieder zu lesen, dass Pauschalurlaub die sicherste Art des Reisens ist – zumindest was die Rückerstattung der Reisekosten betrifft.Wenn Sie Ihre Auslandsreise individuell zusammengestellt, sprich: die Flüge über die Airline und den Schlafplatz direkt über das Hotel gebucht haben, wurde kein Vertrag geschlossen, bei dem das deutsche Reiserecht greift. Wollen Sie Ihre Reise aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus nicht mehr antreten, müssen Sie die jeweiligen Vertragspartner wie die Fluggesellschaft, das oder die Hotels und auch den gebuchten Mietwagenanbieter kontaktieren und auf Kulanz hoffen. Vergessen Sie aber nicht, dass die Stornokosten steigen, umso näher der Urlaub rückt. Vielleicht können Sie den Flug umbuchen und auch mit dem Hotel einen neuen Termin vereinbaren, um somit hohe Stornogebühren zu sparen.

Durch die weltweite Ausbreitung des Covid-19-Erreges reagieren derzeit viele Anbieter sehr kulant: Die Deutsche Bahn bietet spezielle Erstattungsregeln für Reisende an und auch die österreichische Bundesbahn sowie die italienischen Bahnunternehmen kommen Reisenden entgegen – sei es mit kostenfreien Stornierungen, Umbuchungen oder Bahngutscheinen. Kulanz zeigen auch viele Airlines, die wegen dem Coronavirus Flüge annulliert haben oder mussten – sei es aufgrund von geänderten Einreisebestimmungen oder auch durch zahlreiche Flugstornieren sowie rückgängige Buchungszahlen. Und auch die großen Veranstalter kommen Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, mit kostenfreien Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten entgegen.

Aber generell gilt: Kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen von Bahntickets, Flügen, Hotels oder Pauschalreisen sind im Falle des Covid-19-Erregers kein Muss. Wenn Sie aus Unsicherheit oder Angst die Reise nicht antreten wollen und keine ausdrückliche Reisewarnung für das jeweilige Reiseziel gilt, muss kein Veranstalter und keine Airline Ihnen die Kosten für Flug, Hotel oder Pauschalurlaub erstatten! Das Gute: Die Kulanz bei den Airlines und Reiseveranstaltern ist in dieser besonderen Situation allerdings sehr hoch.

Storno

Aufgrund des Coronavirus werden derzeit zahlreiche Reisen storniert oder auf einen späteren Zeitpunkt umgebucht.

>> Welche Reiseveranstalter bieten Umbuchungen oder Stornierungen an?

Die Unsicherheit bei Reisenden durch die Ausbreitung des Coronavirus ist da, auch wenn es derzeit keine Gründe gibt, nicht zu verreisen. Daher lockern zahlreiche Reiseveranstalter die Stornierungsbedingungen für Pauschalreisen, viele Fluggesellschaften und auch die Deutsche Bahn bieten kostenfreie Umbuchungen oder Stornierungen an. Somit können Reisende trotz Corona-Krise ihren Urlaub planen und (zu einem späteren Zeitpunkt) antreten.

Bei welchen Fluggesellschaften kann ich (kostenfrei) umbuchen oder stornieren?

Keine Umbuchungsgebühr nimmt die Lufthansa Group, sofern die Tickets mit den Nummern 257, 220, 724, 082 oder 101 beginnen und vor dem 5. März ausgestellt wurden oder es sich um Neubuchungen zwischen dem Zeitraum 5. März und 30. April handelt. Die Flüge müssen bis 31. Dezember 2020 in Anspruch genommen werden und Start- und Zielort dürfen sich nicht ändern. Sofern der neue Flug teurer ist, muss die Differenz bezahlt werden. Zur Lufthansa Group gehören die Fluggesellschaften Lufthansa, Swiss, Austrian, Brussels Airlines, Air Dolomiti und Eurowings.

Auch Condor verlangt von Reisenden keine Umbuchungsgebühr, wenn es sich bei den Flugtickets um Neubuchungen zwischen dem 5. und 20. März 2020 handelt – ausgenommen ist der Economy Light-Tarif. Eine mögliche Differenz zum neuen Flugticket muss gezahlt werden, bei günstigeren Tickets gibt es allerdings keine Rückerstattung/Auszahlung.

Weitere Fluggesellschaften mit der Möglichkeit der kostenfreien Umbuchung oder Stornierung sind Air France, Alitalia, Aegean Airlines, American Airlines, Air Europa, Alaska Airlines, British Airways, Delta Air Lines, Emirates, Finnair, JetBlue, KLM, LOT, Qatar Airways, Turkish Airlines und United Airlines. Für welche Flugtickets und welchen Zeitraum die speziellen Regelungen gelten, können Sie auf der offiziellen Internetseite der Fluggesellschaft einsehen oder bei der Kundenhotline erfragen.

Bei welchen Reiseveranstaltern kann ich (gratis) stornieren oder umbuchen?

TUI bietet auf Urlaubs- und Pauschalreisen eine kostenlose Stornierung bis 14 Tage vor Abreise an. Die Regelung gilt für Neubuchungen zwischen dem 29. Februar und 18. April 2020 auf alle Reisarten und Reiseziele – jedoch bis spätestens 30. April 2020. Reisen nach Asien, die zwischen dem 5. Februar und 31. März 2020 gebucht wurden, können bis 30 Tage vor Abreise kostenfrei umgebucht oder storniert werden, spätestens aber bis 30. August 2020.

Die Deutsche Bahn hat aufgrund des Coronavirus ebenfalls die Erstattungsrichtlinien geändert: Bei nicht stornierbaren Fahrkarten, bei denen die Reise wegen des Coronavirus entfällt, wird der Fahrpreis erstattet. Dazu zählen Veranstaltungen wie Sportevents, Messen oder Konzerte, die offiziell und aufgrund der Virusausbreitung abgesagt wurden. Die gleiche Regelung gilt für bereits gebuchte Bahntickets nach Italien.

Lohnt es sich jetzt eine Reise zu buchen?

Warum nicht – es gibt keinen Grund zu Hause zu bleiben! Viele Reiseveranstalter bieten Ihnen derzeit sogar attraktive Stornobedingungen, wenn Sie in den kommenden Wochen eine Pauschalreise buchen: TUI, DER Touristik, Alltours, FTI und auch Schauinsland erlauben auf neugebuchte Reisen eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung bis 14 Tage vor Abreise. Die Kulanz ist jedoch zeitlich beschränkt und bei jedem Reiseveranstalter unterschiedlich. Wenn Sie trotz Corona nicht auf Ihren Urlaub verzichten wollen, sollten Sie jetzt buchen.

>> Wann erhalte ich bei Pauschalreisen Geld zurück?

Pauschalreisen sind eine der beliebtesten Arten Urlaub zu machen. Kein Wunder, Sie bekommen ein Reisepaket zum attraktiven Festpreis und müssen sich um fast nichts mehr kümmern. Meist beinhaltet ein Pauschalurlaub den Flug, die Unterkunft und die Verpflegung – kostenfreie Extras wie Transfer und Reiseleitung vor Ort sind ebenfalls häufig inklusive. Das wirklich attraktive an Pauschalreisen ist jedoch der sogenannte Sicherungsschein, der Sie bei unvorhergesehenen Ereignissen schützt.Der Sicherungsschein, auch Reisesicherungsschein oder Versicherungsschein, dient dem Reisenden als Nachweis, dass der Veranstalter bei Zahlungsunfähigkeit abgesichert ist. Mit dem Sicherungsschein bleiben Sie bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters in der Regel nicht auf den Kosten sitzen und Sie werden zudem ohne Mehrkosten aus dem Urlaub zurückgeholt. Alle Reiseveranstalter innerhalb der EU sind verpflichtet, bei Buchungen von Pauschalreisen dem Reisenden einen Sicherungsschein auszuhändigen.

Bargeld

Hilft der Sicherungsschein auch bei Reisestornierungen durch das Coronavirus?

Nein, nicht in jedem Fall können Sie wegen dem Coronavirus auf eine Rückerstattung des Reisepreises einer gebuchten Pauschalreise hoffen! Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts allein ist nicht ausschlaggebend für eine Entschädigung. Vielmehr gilt es rechtlich zu klären, ob „unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände“ vorliegen.

Die gesetzlichen Regelungen erlauben eine kostenfreie Stornierung von Pauschalreisen, wenn „unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände“ am Urlaubsort oder in unmittelbarer Nähe die Reise oder den Transport erheblich beeinflussen. Gilt eine Reisewarnung für das jeweilige Urlaubsziel, stehen die Chancen auf Rückerstattung des Reisepreises natürlich deutlich höher. Aber auch ohne eine bestehende Reisewarnung müssen Sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben: Neben dem Reiseziel spielen auch die Aktivitäten vor Ort eine entscheidende Rolle, ob Sie als Pauschalurlauber Geld vom Reiseveranstalter zurückfordern können oder nicht.

Haben Sie eine Pauschalreise nach Italien oder in eine andere vom Virus stark betroffene oder gesperrte Urlaubsregionen gebucht, wird Ihr Reiseveranstalter Ihnen eine Umbuchung ermöglichen oder im besten Fall den Reisepreis erstatten. Worauf Sie nicht hoffen sollten, ist ein Schadensersatz wegen verpasster Urlaubsfreude!

Geld zurück bei Pauschalreisen gibt es aber auch, wenn Sie auf Ihrer Reise in stark betroffene Länder zu viele Abstriche machen müssen, etwa weil unter Quarantäne stehende Gebiete das Reiseprogramm einschränken. So sind auf Reisen nach China derzeit beispielsweise Ausflüge in die Verbotene Stadt in Peking nicht möglich. Bei einer gebuchten Peking Städtereise können Sie sogar kostenfrei von der Reise zurückzutreten, wenn Sehenswürdigkeiten, Museen und Geschäfte aufgrund des Coronavirus wie in Italiens Metropolen Mailand oder Venedig geschlossen sind. Und auch Reisen in belebte Regionen wie etwa in einen Wintersportort sind eher erstattungsfähig als ein Wanderurlaub in einsame Gebiete.

Wenn ich meine Pauschalreise nicht antreten will?

Grundsätzlich gilt: Alles kann, nichts muss! Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig und bei „außergewöhnlichen Umständen“ wird jede Reise als Einzelfall gesehen und bewertet, zusätzlich kommt es auf die Kulanz des Reiseveranstalters an.

Sofern Sie Ihre Reise nicht antreten wollen, haben Sie natürlich das Recht ohne Angaben von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten – hierfür fallen allerdings Stornokosten an. Daher ist es besser, dem Reisebüro oder Veranstalter Ihre Unsicherheit in Bezug auf das Coronavirus mitzuteilen und nach einer kostenfreien Stornierung oder Umbuchung auf Kulanzbasis zu fragen. In der jetzigen Situation kommen die meisten Veranstalter Reisenden sehr entgegen. Sind Sie unsicher, welche Möglichkeiten Sie bei der Stornierung einer Pauschalreise haben, können Sie sich bei der Verbraucherschutzzentrale oder bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Bei Letzterem werden die Kosten oftmals durch eine Rechtschutzversicherung übernommen.

Gut zu wissen: Bei Stornierung einer Pauschalreise müssen Sie sich lediglich an das Reisebüro oder den Reiseveranstalter wenden – die Chancen auf Rückerstattung oder kostenfreie Umbuchungen sind höher als bei gebuchten Individualreisen, bei denen Sie jeden Vertragspartner (Airline, Hotel, Mietwagenanbieter) kontaktieren müssen.

>> Gilt meine Reiserücktrittsversicherung?

Wenn Sie Ihre bereits gebuchte Reise antreten oder stornieren wollen oder wenn Sie überlegen, jetzt den Sommer- oder Winterurlaub für 2020 zu buchen, stellt sich immer wieder die Frage nach der Versicherung: Wann springt eigentlich die Reiserücktrittsversicherung ein?Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht, wenn Sie aus Angst vor einer Krankheit wie dem Covid-19-Erreger nicht verreisen wollen. Die Versicherung springt nur dann ein, wenn Sie wegen einer unerwartet schweren Erkrankung oder einem extremen Ereignis die Reise nicht antreten können. Sollten Sie also vor Reiseantritt erkranken (und damit ist nicht nur das Coronavirus gemeint!) oder ein naher Angehöriger wird schwer krank oder es gibt bei Ihnen einen Wohnungsbrand oder ein anderes „extremes Ereignis“, greift üblicherweise die Reiserücktrittsversicherung, sobald Sie ein ärztliches Attest oder einen Nachweis bringen.

In der aktuellen Situation können aber auch offizielle Reisewarnungen durch das Auswärtige Amt zu den „extremen Ereignissen“ zählen, sodass Sie die Kosten für die Reise im besten Fall von der Versicherung erstattet bekommen.

Sollten Sie auf Ihrer Auslandsreise krank werden und Sie wollen oder müssen den Urlaub vorzeitig abbrechen, deckt die Reiserücktrittsversicherung oftmals den Reiseabbruch mit ab. Als Alternative können (und sollten) Sie eine gesonderte Reiseabbruchversicherung abschließen.

Eine Versicherung, die jeder Reisende besitzen sollte, ist die Auslandskrankenversicherung – im besten Fall mit Rücktransport. Bei Erkrankung oder Unfall im Ausland springt die normale Krankenversicherung nicht für anfallende Kosten ein. Mit einer Auslandskrankenversicherung sind die Kosten für Behandlung, Medikamente und gegebenenfalls Rücktransport größtenteils gedeckt – diese können im Ausland sehr hoch ausfallen und sind meist per Vorkasse zu zahlen.

Reiseversicherung

Auch ohne grassierendes Coronavirus gehört eine Auslandskrankenversicherung auf Reisen immer dazu!

Wie kann ich mich auf Reisen vor einer Ansteckung schützen?

Egal ob beim neuartigen Coronavirus, bei Grippeinfektionen und Magen-Darm-Erkrankungen sowie bei anderen Krankheiten – Hygiene ist die beste Vorsorge, auf Reisen und zu Hause! Der Covid-19-Erreger wird über Tröpfchen beim Husten und Niesen oder durch direkten Kontakt beim Händeschütteln übertragen. Wenn Sie sich regelmäßig die Hände waschen und auf die Etikette beim Husten und Niesen achten, können Sie sich vor einer Ansteckung schützen. Sind Sie aufgrund der aktuellen Situation unsicher, verzichten Sie aufs Händeschütteln und fassen Sie sich nicht so häufig ins Gesicht. Ein Desinfektionsmittel oder einen Mundschutz brauchen Sie nicht!Ein kleiner Tipp: Aktuell ist Grippesaison und da die Symptome der Grippe einer Infizierung mit dem Covid-19-Errger sehr ähneln, lohnt sich für Sie vielleicht eine Grippeimpfung.

Was tun bei Corona-Symptomen im Ausland?

Trotz Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen können Sie auch im Ausland am Coronavirus erkranken. Sollten Sie die typischen Symptome der Erkrankung wie trockener Husten, Halskratzen, Fieber und/oder andere Beschwerden bei Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung feststellen, gilt wie auch hierzulande: telefonisch einen Arzt oder eine medizinische Einrichtung kontaktieren! Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, kann Ihnen die Reiseleitung vor Ort behilflich sein, alternativ können Sie das Hotel um Hilfe bitten.

Hände schütteln
Coronavirus

>> Wer übernimmt die Kosten bei Quarantäne im Ausland?

Mehr als 1.000 Gäste, darunter auch zahlreiche deutsche Urlauber, wurden erst kürzlich wegen eines am Coronavirus erkrankten Reisenden in einem Hotel auf Teneriffa unter Quarantäne gestellt. Nicht nur, dass die Reisenden bei der unfreiwilligen Urlaubsverlängerung im Hotelzimmer verweilen mussten – wer kommt in solchen Fällen eigentlich für die Kosten auf?

Vorweg: Eine Quarantäne wird nicht einfach vom Hotelpersonal angeordnet, es sind die Gesundheitsämter des Landes, die für diese Maßnahmen zuständig sind. Und diese Maßnahmen müssen von allen befolgt werden. Die Art einer Maßnahme richtet sich nach den entsprechenden Umständen. Für Auslandsreisen empfiehlt es sich daher, die Reise- und Sicherheitshinweise des jeweiligen Landes zu beobachten. Das Auswärtige Amt bietet zusätzlich eine kostenlose „Sicher Reisen“-App an.

Was gilt bei Quarantäne während einer Pauschalreise?

Wenn Sie auf Reisen im Ausland unter Quarantäne gestellt werden, hat der Satz: „Pauschalurlaub ist die sicherste Art des Reisens“ eine sehr große Bedeutung. Bei Buchung einer Pauschalreise müssten die Kosten für den länger als geplanten Urlaub im Hotel eigentlich vom Reiseveranstalter übernommen werden. Dieser hat laut der Beistandspflicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 651q BGB) Sorge zu tragen, dass Sie als Urlauber sicher nach Hause kommen – dazu gehören gegebenenfalls auch Mehrkosten für die Unterkunft sowie ein alternativer Rückflug. Eigentlich…

Wer nach Ende des Urlaubs (oder der Quarantäne) tatsächlich die Mehrkosten für das Hotel und den Rückflug übernimmt, ist derzeit noch nicht eindeutig geklärt. Kommt der Reiseveranstalter bei einer Pauschalreise wirklich für die Mehrkosten auf? Springt die Auslandskrankenversicherung ein? Sollte der Staat, der die Quarantäne veranlasst hat, die Kosten für den Urlauber übernehmen?

Bisher sind sich Reiseexperten allerdings einig, dass die Kosten nicht komplett vom Reisenden zu tragen sind und bei einer Pauschalreise die Chancen auf Kostenübernahme höher liegen als bei einer gebuchten Individualreise. Grund: Eine Quarantäne ist ein eindeutiger Reisemangel! Sollten Sie während Ihrer gebuchten Reise in Quarantäne müssen, können Sie eine Preisminderung für die Reise vom Veranstalter verlangen. Allerdings müssten Sie das Reisebüro oder den Veranstalter direkt informieren. Die Beistandspflicht des Reiseveranstalters bei Pauschalreisen ist in diesem Fall auch der alternative Rückflug, damit Sie sicher nach Hause kommen.

Was gilt bei Quarantäne auf einer Individualreise?

Das Reiserecht bei Pauschalreisen gilt nicht bei individuell gebuchten Reisen. Sollten Sie auf Ihrer individuell gebuchten Reise im Hotel unter Quarantäne gestellt werden, muss der Hotelbetreiber seine Entschädigung bei der Behörde einholen – nicht bei Ihnen als Gast. Daher gilt auch bei Individualreisen: Auf keinen Fall etwaige Mehrkosten an das Hotel zahlen! Die Kosten für den Rückflug müssen Sie bei einer Individualreise allerdings selbst tragen bzw. auf die Kulanz der Fluggesellschaft hoffen.

Wer zahlt, wenn die Quarantäne über den gebuchten Urlaub hinausgeht?

Nicht geklärt ist bisher, wer für die Kosten aufkommt, wenn die Quarantäne länger als der gebuchte Urlaub dauert und Sie im Ausland „festsitzen“. Ein gerichtliches Urteil gibt es bisher nicht, allerdings wird geraten, dass Sie eine mögliche Kostenforderung des Hotels nicht bezahlen. Wenn Sie für die zusätzlichen Hotelkosten in Vorleistung treten, werden Sie höchstwahrscheinlich auch darauf sitzenbleiben und keine Erstattung erhalten. Daher sollten Sie bei einer Kostenforderung seitens des Hotels auf die Behörden verweisen, sie waren letztendlich der Grund für Ihre unfreiwillige Urlaubsverlängerung.>

Ähnliches gilt übrigens auch, wenn Sie auf einer Kreuzfahrt unter Quarantäne gestellt werden – so wie die Urlauber auf der „Diamond Princess“. In diesem Fall ist die Reederei verpflichtet, die Kosten für Reisende zu übernehmen.

Wer übernimmt die Behandlungskosten beim Coronavirus?

Husten, Fieber, Halsschmerzen – das muss nicht unbedingt der Covid-19-Erreger sein, vielleicht haben Sie auch einfach nur eine Erkältung!? Sollten Sie im Ausland jedoch typische Symptome des Coronavirus zeigen oder sogar positiv auf den Erreger getestet werden, zahlt die private Auslandsreisekrankenversicherung. Die Versicherung übernimmt in der Regel alle nötigen Kosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckt sind – dazu gehören auch die Behandlungskosten bei einer Erkrankung mit dem Coronavirus. Der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung ist daher für jeden Reisenden Pflicht, und zwar nicht nur in Zeiten des Coronavirus.

Was passiert bei der Rückkehr nach Deutschland?

Ist der Urlaub zu Ende und sind Sie wieder zurück in Deutschland, könnten längere Wartezeiten bei der Einreise auf Sie zukommen. Wenn Sie aus Risikogebieten wie China, Italien, dem Iran, Südkorea oder Japan zurückreisen, sind Sie verpflichtet, die Aussteigekarte (Passenger Locator Cards) auszufüllen. Bei Bahn- und Busreisen ist die Angabe der persönlichen Daten bisher noch freiwillig. Bei Fragen oder einem Verdachtsfall auf das Coronavirus können sich die Behörden binnen der nächsten 30 Tage nach Ankunft persönlich bei Ihnen melden.

Wo finde ich Sicherheits- und Einreiseinformationen für mein Reiseziel?

Auf der Seite des Auswärtigen Amts finden Sie die aktuellen Sicherheits- und Einreiseinformationen für Ihr Reiseziel. Mit der kostenlosen „Sicher Reisen“-App können Sie sich immer über die aktuelle Lage im jeweiligen Reiseland informieren, mit einem Eintrag in der Krisenvorsorgeliste werden Sie zusätzlich per E-Mail auf dem Laufenden gehalten.

Auf den Seiten der jeweiligen deutschen Landesvertretung können Sie die aktuellen Einreise- und Quarantänebestimmungen einsehen, des Weiteren finden Sie Informationen zur Einreise häufig auch auf den offiziellen Seiten von Fluggesellschaften.

Alles Weitere zur Entwicklung des Covid-19-Erregers ist ausführlich auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nachzulesen.

Welche Reiseziele sind nicht vom Coronavirus betroffen?

Auf Reisen gehen nicht nur wir Menschen, sondern auch Viren – so wie das Coronavirus. In mehr als 60 Ländern hat sich der Covid-19-Erreger bereits ausgebreitet. Ist das Reisen in diesem Jahr überhaupt noch sicher? Und wenn ja, welche Reiseziele sind ungefährlich?Zuerst einmal: Es gibt keinen Grund, nicht zu verreisen! Die Zahl der Infizierten steigt zwar täglich, allerdings liegt die Anzahl der wieder genesenen Patienten immer noch höher. Und ganz ehrlich: Ob Sie nun in Berlin oder in New York mit der U-Bahn fahren, spielt keine Rolle – denn auch hierzulande können Sie sich mit dem Coronavirus anstecken.

In immer mehr Ländern werden Erkrankungen mit dem Covid-19-Erreger gemeldet, die Liste ändert sich bald stündlich und niemand weiß, wie es in einer Woche aussieht. Zu den betroffenen Ländern gehören auch zahlreiche beliebte Urlaubsziele in Europa wie Frankreich, Italien, Spanien, Österreich und die Schweiz sowie Fernreiseziele wie die USA, Kanada oder die Malediven. Das Coronavirus ist aber noch lange kein Grund, dass Reiseziele als unsicher gelten. In Deutschland gibt es schließlich auch immer mehr Infizierte und Sie verlassen trotzdem noch das Haus und gehen unter Menschen, oder nicht?

Welttourismustag

In welchen Reiseländern ist man vor dem Coronavirus sicher?

Reichen Vorsicht und Hygiene aus?

Es gibt aktuell nur wenige Reiseziele, die Sie meiden sollten: China, Italien, Iran oder Südkorea sind als Risikogebiete eingestuft und sollten vorerst nicht auf Ihrer Urlaubsliste stehen. Für alle anderen Reiseziele gilt: Wenn Sie vorsichtig sind, die Hygieneregeln befolgen und in Kauf nehmen, dass es am Urlaubsort zu Einschränkungen wie der Schließung von Sehenswürdigkeiten und Museen kommen kann, steht einer Reise trotz Corona nichts im Wege.

Die Gefahr sich auf Reisen mit dem Covid-19-Erreger anzustecken ist genauso hoch wie hierzulande und in den seltensten Fällen nimmt die Erkrankung einen schweren Verlauf. Das Schlimmste, dass Ihnen auf Reisen passieren kann, ist eine Quarantäne. In diesem Fall können Sie gar nichts tun und müssen die Sicherheitsmaßnahme der Behörden im wahrsten Sinne des Wortes „aussitzen“.

Übrigens: Ein Restrisiko sich mit dem Coronavirus anzustecken bleibt überall. Es spielt keine Rolle, ob Sie sich ein einsames Ferienhaus mieten oder ob Sie Ihren Urlaub in einer riesigen Hotelanlage verbringen, denn die Anreise erfolgt meist über belebte Flughäfen und Bahnhöfe.

Fazit: Ruhe bewahren und aufs Reisen nicht verzichten

Das Coronavirus hält die Welt in Atem und sorgt für Verunsicherung und Fragen bei Reisenden: Soll ich meine gebuchte Reise antreten oder stornieren? Wird mein Flug annulliert? Wer erstattet mir die Kosten? Ist es in diesem Jahr überhaupt noch möglich, Urlaub zu machen? Welche Reiseziele gelten als sicher? Keine Frage, die Angst und Unsicherheit sind berechtigt. Wer jedoch Ruhe bewahrt und vorsichtig ist, muss nicht auf seinen Urlaub verzichten!

Und wie sich die Ausbreitung des Coronavirus letztendlich auf der Welt entwickelt und ob der Erreger uns noch viele Wochen beschäftigt oder schon bald kein Thema mehr ist, das weiß wohl niemand. An den offiziellen Zahlen können Sie aber sehen, dass es deutlich mehr genesene als infizierte Patienten gibt. Und da die meisten Länder bisher auch keine Reisebeschränkungen herausgegeben haben, steht dem Reisen trotz Corona nichts im Wege.

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