2G-Regel in Bayern: Das gilt in Hotels, auf Weihnachtsmärkten & Co.

Freitag, 19. November 2021

Für Bayern wurde zum 16. November eine einheitliche 2G-Regelung für die Teilnahme am kulturellen Leben beschlossen. Ministerpräsident Söder verschärft außerdem die Maskenpflicht in Bayern. Bislang konnte die 2G-Regel bayernweit freiwillig angewendet werden.

Marienplatz München

Die Weihnachtsmärkte in Bayern finden in diesem Jahr unter verschärften Corona-Maßnahmen statt. (Bild: Marienplatz in München)

Urlaub in Bayern: Hotels von der 2G-Regel ausgenommen

CSU-Chef Söder stellt es den Betreibern von Bars, Café oder den angesagten Szene-Clubs in bayerischen Metropolen frei, die strengere 2G+ Regel umzusetzen. In diesem Fall müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen können. 2G+ gilt u.a. in Restaurants, Cafés, Diskotheken und Nachtclubs. Als Testnachweis genügt ein Schnelltest, sodass kein teurer PCR-Test gemacht werden muss. Wo bislang „nur“ 2G galt, ist nun auch das Tragen einer FFP2-Maske obligatorisch. Auch beim Tanzen in Clubs muss die Maske getragen werden.

Für minderjährige Schülerinnen und Schüler gilt jedoch eine Ausnahme von der 2G-Regel. Diese dürfen Gaststätten und Hotels auch ohne Impf- oder Genesenennachweis besuchen, da ansonsten Familienurlaube bzw. Aktivitäten als Familie nicht möglich wären. In Hotels gilt außerdem eine Ausnahme „für zwingend erforderliche und unaufschiebbare nichttouristische Beherbergungsaufenthalte“. Stattdessen gilt die 3G-plus-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet).

Supermärkte sowie der öffentliche Nahverkehr bleiben auch Menschen ohne Corona-Impfung zugänglich. Im Interview mit Bayern3 bezeichnete Ministerpräsident Markus Söder die neuen Corona-Maßnahmen in Bayern als „De facto-Lockdown für Ungeimpfte“.

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Was gilt auf Bayerns Christkindlmärkten?

Während alle Christkindlmärkte in München bereits abgesagt wurden, will Nürnberg auf diese winterliche Tradition auch 2021 nicht verzichten. Laut Ministerpräsident Söder soll es ein umfassendes Hygienekonzept für Großveranstaltungen im Freien geben. So könne selbst der Glühweinausschank auf dem Weihnachtsmarkt gewährleistet werden, wenn dieser ausschließlich in separaten Arealen unter Einhaltung der 2G-Regel stattfinde. Eine winterliche Städtereise nach Nürnberg mit einem Besuch des Nürnberger Weihnachtsmarktes ist also auch in diesem Jahr möglich.

Für Bayerns beliebte Christkindlmärkte gilt für alle Besucher Maskenpflicht sowie der gewohnte Mindestabstand. Wen es zum Fest in eine Kirche in Bayern zieht, darf auch ohne Corona-Impfung an Gottesdiensten teilnehmen (keine verpflichtende 2g- oder 3G-Regelung). Dabei gelten Personenobergrenzen und der Sitzabstand muss ebenfalls 1,5 Meter betragen.

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