Aktuelle Corona-Regeln für den Sommerurlaub in der Türkei
Montag, 16. Mai 2022
Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland und steht laut RA-Reiseanalyse 2022 als Urlaubsdestination bei deutschen Urlaubern an 3. Stelle. Mit günstigen Flügen lässt sich das Land am Bosporus in kürzester Zeit erreichen. Nach wie vor gilt aber wie für jedes andere Reiseland vor dem Besuch einen Blick auf die aktuell geltenden Einreisebestimmungen und Corona-Regeln zu werfen.
Was gibt es bei der Ein- und Ausreise beim Türkei-Urlaub zu beachten?
Wer eine Pauschalreise in die Türkei bucht, muss einen vollständigen Impfnachweis vorlegen. Die abschließende Impfung muss mindestens 14 Tage vor Ankunft in der Türkei erfolgt sein. Genesene können mit dem Nachweis über die Genesung einreisen, wenn dieser nicht älter als sechs Monate ist. Ungeimpfte müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug ist, vorlegen oder alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest machen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Für Kinder unter 12 Jahren gilt die Nachweispflicht nicht. Die entsprechenden Dokumente sind beim Check-in am Abflughafen vorzuzeigen und können in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein. Nach Ankunft in der Türkei wird bei den Reisenden die Temperatur gemessen, um eine Covid-19-Infektion auszuschließen. Im Falle erhöhter Temperatur oder anderer Corona-Symptome werden zusätzliche gesundheitliche Untersuchungen angeordnet.
Bei der Rückkehr nach Deutschland muss der Nachweis über eine vollständige Impfung oder ein Genesenen-Nachweis erbracht werden. Ungeimpfte dürfen mit einem negativen Corona- Antigen- oder PCR-Test einreisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Aktuelle Corona-Maßnahmen in der Türkei
Für Gastronomie und Hotels gibt es derzeit keine Einschränkungen. Auch der Zugang zu Bars & Cafés, Kinos & Museen oder Geschäften & Einkaufszentren ist uneingeschränkt möglich. Die geltenden Hygienemaßnahmen und Hinweise lokaler Behörden sind laut Auswärtigem Amt unbedingt zu befolgen, da bei Nichtbeachtung Geldstrafen drohen. Derzeit muss in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlichen geschlossenen Räumen ohne ausreichende Belüftung und Abstandsmöglichkeit die Maskenpflicht eingehalten werden. Zu anderen Personen sollte überall ein Abstand von mindestens drei Schritten gehalten werden. Zudem besteht ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit.