Corona Lockdown über Weihnachten in den Niederlanden
Dienstag, 21. Dezember 2021
Auch über Weihnachten beschließt die Regierung in den Niederlanden bestimmte Corona Regeln, die aufgrund der aktuellen Lage streng ausfallen. Die Maßnahmen für den Lockdown in den Niederlanden erfahren Sie hier.
Gastronomie muss wegen Corona Lage schließen
Die Weihnachtszeit ist in den Niederlanden aktuell erneut mit verschärften Covid-19 Maßnahmen verbunden, an die sich auch Touristen bei Reisen in die Niederlande halten müssen. Mit einem Lockdown will das Land das Infektionsgeschehen unter Kontrolle bringen.
Die Regierung hat für den Zeitraum zwischen dem 19. Dezember und dem 14. Januar 2022 strengere Regeln beschlossen, was beispielsweise das nationale Krisen-Management-Team der Niederlande empfiehlt. Mark Rutte, der Ministerpräsident des Landes, kündigte an, dass zu den Maßnahmen eine Schließung der Gastronomie gehöre. Kulturelle Einrichtungen, Fitnessstudios, Freizeitparks oder Friseursalons müssen ebenfalls schließen. Freizeitsport ist im Freien bis 17 Uhr erlaubt.
Supermärkte oder Apotheken bleiben weiter geöffnet, da sie Geschäfte des täglichen Bedarfes darstellen, andere Geschäfte müssen schließen, dürfen Kunden allerdings eine Click-und-Collect-Option anbieten. Zudem sind Bildungseinrichtungen aktuell geschlossen und Schulen und Universitäten haben wieder auf Distanzunterricht umgestellt. Haushalte dürfen sich mit weiteren zwei Personen treffen, während Weihnachten und Silvester ist diese Zahl auf vier Personen erhöht.
Verschärfte Regeln in den Niederlanden
Durch diese Regelungen ist das öffentliche Leben in den Niederlanden erneut eingeschränkt, laut der Regierung ist dieser Schritt wegen der Omikron-Variante notwendig. Laut dem Virologen Jaap van Dissel, Leiter des Beratungsgremiums der Regierung, verbreite sich die Variante sehr schnell. Auch wegen der überlasteten Krankenhäuser entschied sich die Regierung für die verschärften Maßnahmen. Der Lockdown gilt dabei für die ganze Bevölkerung des Landes, geimpfte oder genesene Personen sind von den neuen Regeln nicht ausgenommen.