Corona Testpflicht bei Schweden Reisen gelockert

Donnerstag, 20. Januar 2022

Über gute Nachrichten können sich nun Schweden Urlauber freuen, denn das Land aktualisiert die Regeln zur Covid-19 Testpflicht bei der Einreise. Die neuen Maßnahmen fallen weniger streng aus.

Schweden Stockholm

Bei Schweden Reisen müssen einige Urlauber keinen Testnachweis mehr erbringen.

Keine Testpflicht für geimpfte und genesene Einreisende

Während in anderen europäischen Reisezielen noch immer strenge Corona Maßnahmen gelten, lockert Schweden die Regelungen für Einreisende und erlässt neue Vorschriften zur Testpflicht. Bei Reisen nach Schweden müssen einige Touristen diese nicht mehr beachten.

Die Testpflicht entfällt ab dem 21. Januar für geimpfte und genesene Einreisende, sodass Urlauber mit einem Impf- oder Genesenennachweis keinen weiteren negativen Corona Test benötigen. Für ungeimpfte Reisende gilt diese Regelung jedoch nicht und sie müssen weiterhin einen negativen Test auf Covid-19 für die Einreise vorlegen.

Für Reisende ohne Impf- oder Genesenennachweis gilt die Testpflicht weiterhin, wurde allerdings gelockert. Das Testergebnis darf höchstens 72 Stunden alt sein. Zuvor galt die Regel, dass der Corona Test höchstens 48 Stunden alt sein durfte. Akzeptiert werden Antigentests und PCR-Tests, der Covid-19 Nachweis muss dabei allerdings in englischer, schwedischer, norwegischer, dänischer oder französischer Sprache ausgestellt sein. Bei einer Nichteinhaltung dieser Regelung müssen Einreisende an der Grenze mit Zurückweisung rechnen. Minderjährige müssen keinen Impf- oder Genesenennachweis, und keinen negativen Corona Test vorzeigen.

Das ist die Corona Lage in Schweden

Das Robert-Koch-Institut stuft Schweden aktuell als Hochrisikogebiet ein, weshalb für Reiserückkehrer schärfere Maßnahmen gelten. Sie müssen eine Registrierungs-, Nachweis-, und Quarantänepflicht einhalten. Dabei kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden, indem entweder ein Nachweis über eine Impfung oder Genesung oder ein negatives Testergebnis übermittelt wird. Nach einem Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet ist das vorzeitige Beenden der Selbstisolation mit einem negativen Test frühestens am fünften Tag der Quarantäne möglich.

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