Corona: Was Kreta- und Rhodos-Urlauber jetzt beachten müssen
Donnerstag, 26. August 2021
Bereits seit dem 24. August gelten unter anderem die beliebten griechische Ferieninseln Kreta und Rhodos als Hochrisikogebiete. Was Griechenland-Urlauber jetzt beachten müssen, erfahren Sie hier.
Zahlreiche Urlaubsinseln gelten nun als Hochrisikogebiete
Obwohl die Entscheidung des Robert-Koch-Instituts (RKI) nicht überraschend kam, stellt sie dennoch für Tausende von Urlaubern ein echtes Problem dar: Das Robert Koch-Institut hat am 20. August bekannt gegeben, dass viele griechische Urlaubsinseln ab dem 24. August als Hochrisikogebiete gelten.
Insbesondere für Familien mit Kindern, nicht geimpfte oder nicht vom Coronavirus genesene Urlauber stellt diese Einschätzung nun ein echtes Problem dar. Schließlich gelten die beliebten Ferieninseln Kreta, Rhodos, Santorini und Mykonos sowie alle Inseln der südlichen Ägäis als Hochrisikogebiete. Genau auf diesen Inseln halten sich aktuell jedoch viele deutsche Urlauber auf, die nun Schwierigkeiten bei und nach ihrer Rückkehr nach Deutschland zu befürchten haben.
Müssen Griechenland-Urlauber ihre Reise nun abbrechen?
Trotz der Hochstufung vieler beliebter Urlaubsregionen Griechenlands zum Hochrisikogebiet gibt es dennoch eine gute Nachricht: Wer sich aktuell auf Rhodos, Kreta oder einer anderen griechischen Ferieninsel aufhält, muss seinen Urlaub nicht abbrechen. Viele Urlauber, die eine Pauschalreise auf die griechischen Inseln gebucht haben, werden jedoch vermutlich die Möglichkeit erhalten, ihren Urlaub auf Wunsch vorzeitig zu beenden.
Urlauber, die im Rahmen einer Individualreise in den betroffenen Gebieten unterwegs sind und ihren Rückflug noch nicht gebucht haben, sollten sich hingegen um eine zügige Rückreise bemühen. Es ist nämlich zu erwarten, dass die Flugpreise steigen, je länger die griechischen Inseln als Hochrisikogebiete gelten.
Wer muss nach seiner Rückkehr nach Deutschland in Quarantäne?
Wer sich aktuell auf einer griechischen Insel aufhält, kann problemlos unter Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses nach Deutschland zurückkehren. Wieder in der Heimat angekommen, müssen Kinder sowie Personen, die nicht genesen und nicht geimpft sind, jedoch mit Einschränkungen rechnen:
Schließlich muss sich, wer ungeimpft oder nicht vom Coronavirus genesen ist, nach seiner Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Die häusliche Quarantäne kann dabei erst ab dem fünften Tag durch einen erneuten, negativen Coronatest vorzeitig beendet werden.
Insbesondere für Familien, die ihren Urlaub in einem betroffenen Gebiet verbracht haben, ist das ein Problem. Schließlich haben kleinere Kinder aktuell noch nicht die Möglichkeit, gegen das Coronavirus geimpft zu werden. Sie sind daher in jedem Fall von den Quarantänereglungen betroffen. Allerdings endet die Quarantänepflicht zumindest für Kinder unter 12 Jahren automatisch nach dem fünften Tag.
Welche Regelungen gelten für geimpfte und genesene Griechenland-Urlauber?
Urlauber, die gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen sind, erfahren bei ihrer Rückreise von einer der als Hochrisikogebiet eingestuften griechischen Inseln kaum Einschränkungen. Schließlich müssen sich Personen mit vollständigem Impfschutz oder solche, deren Corona-Infektion zwischen 28 Tage und 6 Monate zurückliegt, nicht in Quarantäne begeben.