England-Reisen nach dem Brexit: Das ändert sich für Reisende

Montag, 4. Januar 2021

Seit dem 1. Januar 2021 ist der Brexit in der Realität angekommen, die Übergangsphase ist beendet. Welche Auswirkungen das für Flüge und Pauschalreisen nach Großbritannien sowie Nordirland hat, haben wir kurz zusammengefasst.

Oxford Street London

Egal ob Städtereise nach London oder Rundreise durch Schottland – ab Oktober benötigen Reisende einen gültigen Reisepass, um nach Großbritannien einreisen zu können. (Bild: Oxford Street in London)

Welche Folgen hat der Brexit für Reisende?

Am 31. Januar 2020 ist Großbritannien aus der EU ausgetreten und die Übergangsphase, in der alle Beteiligten sich an die neue Situation gewöhnen konnten, endete mit Ablauf des Jahres 2020. Und das bleibt nicht ohne Auswirkungen: Diese Regelungen sollten Flug- und Pauschalreisende nach England jetzt kennen.

Ist die Einreise nach Großbritannien mit dem Personalausweis weiterhin möglich?

Die Einreise nach Großbritannien zu Urlaubszwecken ist mit dem Personalausweis nur noch bis zum 30. September 2021 möglich. Ab dem 1. Oktober 2021 wird ein gültiger Reisepass benötigt.
Ein Visum ist für EU-Bürger nicht erforderlich, sofern der Aufenthalt bis zu drei Monaten nicht überschritten wird.

Hat der Brexit Auswirkungen auf Flüge?

Nein. Die Europäische Union schließt mit dem Vereinigten Königreich ein Luftverkehrsabkommen ab, welches die geltenden Standards und Normen einhält.

Bleiben die EU-Fluggastrechte nach dem Brexit bestehen?

Das EU-Fluggastrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen die Fluggesellschaft für Verpflegung, Hotelzimmer oder Entschädigungen gegenüber dem Fluggast aufkommen muss.
Für Flüge von und nach Großbritannien innerhalb der EU gelten auch nach dem Brexit dieselben EU-Fluggastrechte, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.

Wie sieht es mit dem Insolvenzschutz bei Pauschalreisen nach dem Brexit aus?

Beim Insolvenzschutz für Pauschalreisen gilt eine einfache Regelung, die unabhängig vom Brexit greift: Wird die England-Reise in Deutschland gebucht, gilt deutsches Insolvenzrecht. Wer seine Reise im Vereinigten Königreich bucht, für den gilt britisches Recht.

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