Fotofalle Urlaub: Wann touristische Schnappschüsse teuer werden
Freitag, 27. April 2018
Für die meisten Touristen auf der Welt ist es inzwischen selbstverständlich, auf seiner Reise Fotos und Videos zu machen, die man nach seiner Heimkehr für Freunde und Verwandte zeitnah in die sozialen Netzwerke hochlädt.
Allerdings bergen diese virtuellen Fotoalben zahlreiche Tücken, denn nicht jeder vermeintlich private Schnappschuss darf ohne weiteres ins Netz gestellt werden. Die fünf beliebtesten Stolperfallen auf einen Blick:
1.) Wer Einzelpersonen fotografiert, braucht grundsätzlich deren Zustimmung
So faszinierend ihr Anblick auch sein mag, weder der Mönch vor dem buddhistischen Tempel noch der sonderbare Nachbar auf dem Liegestuhl dürfen mal eben en passant geknipst werden. Sie dürfen wie alle übrigen Menschen auch nur fotografisch verewigt werden, wenn sie vorher ausdrücklich zugestimmt haben.
Als gesetzliche Ausnahme gilt nur, wenn die Betroffenen „nur als Beiwerk (…) erscheinen“, wie es beispielsweise auf Fotos vom Eiffelturm oder Taj Mahal der Fall ist, da dort zu viel Publikumsverkehr herrscht, als dass der Tourist auf deren Erscheinen in seinen Fotografien noch großartig Einfluss hätte. Das gleiche gilt für Versammlungen: Sowohl der Trachtenumzug im Schwarzwald als auch der Auftritt einer Sambaschule in Rio de Janeiro darf munter dokumentiert werden, selbst wenn auf den Bildern einzelne Personen zu erkennen sind.
Generell sollte man beim Fotografieren anderer Menschen jedoch immer darüber nachdenken, ob man selbst auf diese Art und Weise geknipst werden wollte.
2.) Kinder sind besonders schützenswert
So süß ein fremdes Kind auch sein mag, es zu fotografieren, bedarf zweier Einverständniserklärungen – die der Erziehungsberechtigten und die des Kindes selbst, sofern es älter als sieben Jahre ist. Vorsicht: In anderen Staaten können diesbezüglich andere Altersgrenzen gelten, deswegen sollte man immer alle Beteiligten fragen.
Ähnlich verhält es sich übrigens auch mit Fotos vom eigenen Nachwuchs, denn viele Eltern veröffentlichen heutzutage Schnappschüsse von ihren Kleinen im Netz, ohne darüber nachzudenken, wie das Kind in einigen Jahren dazu steht oder ob sich dem Spross nicht auch Nachteile aus der Veröffentlichung ergeben.
3.) Fotoverbote in Museen beachten
In Museen gilt immer das Hausrecht. Das bedeutet, die Leitung des Louvre in Paris entscheidet allein, ob sie Besuchern erlaubt, Fotos der Mona Lisa zu machen. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob man nur das Kunstwerk als solches fotografiert oder ein Selfie vor dem Bild aufnimmt. Fotografieren in Museen ist jedoch automatisch erlaubt, wenn es nicht durch Schilder oder Mitteilungen ausdrücklich verboten wurde. In diesem Fall dürfen die Fotos auch online gestellt werden.
Vorsicht ist lediglich bei moderner Kunst geboten: Picassos Gemälde sind zum Beispiel noch urheberrechtlich geschützt, da in der EU das Urheberrecht noch 70 Jahre nach dem Ableben des Künstlers währt, in der Causa Picasso ergo noch bis 2043. Diese Richtlinien beziehen sich übrigens auch auf fremde, abfotografierte Schnappschüsse.
4.) Bei Architektur genießen Fotografen Panoramafreiheit, aber keineswegs überall
Auch Architektur fällt streng genommen unter das Urheberrecht der Kunst. So dürfte die Reichstagskuppel in Berlin quasi nur mit Einwilligung ihres Architekten Norman Foster geknipst werden.
Doch dabei greift eine wichtige Ausnahme: Wer architektonische Gebäude von öffentlichem Gelände aus fotografiert, dem ist dies wegen der sogenannten „Panoramafreiheit“ gestattet. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass diese Regelung zum Beispiel nicht für Schnappschüsse aus dem Hotelzimmer oder die neuerdings beliebten Kameradrohnen gilt.
In anderen Ländern gibt es dieses Schlupfloch bisweilen erst gar nicht, so beispielsweise in Italien und Griechenland, wo es keine Panoramafreiheit gibt.
5.) Militärische Anlagen sind kein Fotomaterial
Militärgelände ist rund um den Globus tabu. Wer ein Schild sieht, das auf die nationale Armee verweist, sollte also die Finger vom Auslöser lassen. Das gleiche gilt für Paläste, Flugplätze und Marinehäfen sowie Moscheen, die ebenfalls nur sehr eingeschränkt auf Bildern festgehalten werden dürfen. Wird man bei der Zuwiderhandlung erwischt, drohen Touristen mancherorts sogar die Beschlagnahmung der Speicherkarte oder des ganzen Apparates.