Höhere Zollgebühren – Gelten sie auch auf Reisen?

Donnerstag, 8. Juli 2021

Seit dem 1. Juli 2021 gilt die bisherige Zoll-Freigrenze für Warensendungen aus dem Nicht-EU-Ausland nicht mehr. Das bedeutet: Wer Waren aus Drittländern bestellt, muss Einfuhrabgaben zahlen. Viele Urlauber fragen sich daher, ob zukünftig auch Mehrabgaben für Waren anfallen, die sie selbst aus dem Urlaub mitbringen.

Reisen Karte Geld

Diese Zoll Regelungen gelten 2021 für Reisende im Urlaub.

EU will durch strengere Einfuhrregelungen den Mehrwertsteuerbetrug stoppen

Bisher galt die Regelung, dass Waren aus dem Nicht-EU-Ausland bis zu einer Freigrenze von 22 Euro abgabenfrei in Deutschland empfangen werden durften. Wurde die Freigrenze von 22 Euro mit einer Bestellung aus den USA, China oder einem anderen Drittland nicht überschritten, durften Päckchen ohne zusätzliche Zoll- oder Steuerabgaben in Deutschland empfangen werden.

Seit dem 1. Juli 2021 gilt diese Regelung nicht mehr. Die 22-Euro-Freigrenze ist entfallen. Für Verbraucher bedeutet das: Empfangen sie Waren aus einem Drittland per Post, müssen sie grundsätzlich für alle Warensendungen bezahlen. Diese Neuregelung ist aufgrund einer Initiative der Europäischen Kommission entstanden. Sie soll die steuerrechtliche Bevorzugung von Nicht-EU-Versandhändlern sowie den Mehrwertsteuerbetrug stoppen.

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Diese Änderungen ergeben sich für Empfänger

Bisher konnten Warensendungen aus dem Nicht-EU-Ausland, deren Sachwert 22 Euro nicht überstieg, einfuhrabgabenfrei in Deutschland empfangen werden. Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer fielen nicht an.

Seit dem 1. Juli 2021 ist diese Regelung jedoch abgeschafft. Für praktisch alle Bestellungen aus einem Drittland fallen nun Abgaben an. Ausgenommen sind lediglich Bestellungen mit einem Warenwert von bis zu 5,23 Euro. Hier beträgt die zu leistende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 Euro – Auf ihre Erhebung wird daher verzichtet.

Liegt der Warenwert einer Bestellung bei 5,23 Euro oder mehr, sind ab sofort Einfuhrabgaben zu zahlen. Sie können im Voraus durch den Versender oder nachträglich durch den Empfänger an die Deutsche Post DHL gezahlt werden. Werden die Abgaben durch den Empfänger gezahlt, fällt zusätzlich zu den Einfuhrabgaben auch eine Auslagenpauschale der Deutschen Post an.

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Höhere Einfuhrabgaben auch auf Reisen?

Aufgrund der Änderungen rund um Warenbestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland kommen auch unter zukünftigen Urlauber Fragen auf. Insbesondere sorgen sich viele, dass die Änderungen rund um die Zollabgaben, die für Warensendungen aus Drittländern anfallen, auch Mitbringsel aus einem Urlaub außerhalb der EU betreffen könnten.

Schließlich können auch dann, wenn Waren während eines Aufenthalts in einem Drittland eingekauft und nach Deutschland mitgebracht werden, Einfuhrabgaben fällig werden. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Schmuck und Kleidung bei einer Türkei Reise gekauft und nach Deutschland mitgebracht werden. Übersteigt der Wert der mitgebrachten Waren eine bestimmte Freigrenze, fallen Einfuhrabgaben an.

Allerdings ist die Regelung zu den Reisefreimengen, die Flug- oder Seereisende aus dem Nicht-EU-Ausland mit nach Deutschland bringen dürfen, von den Änderungen nicht betroffen. Das bedeutet: Auch weiterhin dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro einfuhrabgabenfrei aus Drittländern nach Deutschland mitbringen.

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