Keine Quarantänepflicht für geimpfte Reisende in Griechenland
Mittwoch, 21. April 2021
Die Sommersaison 2021 wird für den Tourismus wichtig, das steht außer Frage. Regelungen, welche die Einreise erleichtern sollen, gibt es deshalb jetzt auch in Griechenland, denn dort fällt für Urlauber, die gegen Corona geimpft sind, die Quarantäne weg.
Keine Quarantäne bei Impfung oder negativem PCR-Test
Urlaub in Griechenland – nicht nur im Sommer ist das Land mit seinen Sandstränden und einzigartigen Kultur für viele Touristen ein echtes Highlight und einen Besuch wert. Damit der Tourismus trotz Covid-19 wieder anläuft, ändert das Reiseziel bereits jetzt seine Einreiseregeln.
Seit dem 19. April dürften geimpfte Personen aus anderen Staaten der EU ohne die siebentägige Quarantänepflicht nach Griechenland reisen. Das gleiche gilt für Touristen, die einen negativen PCR-Test vorlegen können, sodass sie ebenfalls nicht in Selbstisolation müssen.
Auch deutsche Urlauber können damit diesen Vorteil nutzen. Die vollständige Impfung gegen Corona muss mindestens zwei Wochen zurückliegen, der PCR-Test darf höchstens drei Tage alt sein. Griechenland und seine Hauptstadt Athen peilen den 14. Mai für einen Tourismus-Neustart an.
Reisen, Corona und Lockerungen: Das gilt bei Urlaub in Griechenland
Einreisen sind derzeit beispielsweise über die Flughäfen Athen, aber auch Mykonos, Rhodos, Santorini oder Thessaloniki möglich. Um Tourismuskonzepte während Corona auf die Probe zu stellen, konnten vor kurzem niederländische Reisende einen Urlaub auf der griechischen Insel Rhodos verbringen. Dabei sollten sie unter anderem die Hygienemaßnahmen im Hotel testen.
So befassen sich auch Griechenlands Inseln mit der bevorstehenden Urlaubssaison und wollen erneut öffnen. Etliche kleinere Inseln wie Fourni oder Thymena sind sogar bereits durchgeimpft und gelten als covidfrei.
Bis zum 26. April gilt in Griechenland noch ein landesweiter Lockdown, Personen ab vier Jahren müssen in öffentlichen, geschlossenen Räumen und im Freien eine Mund-Nasen-Maske tragen. Wer gegen diese Regel verstößt, muss mit einem Bußgeld von 300 Euro rechnen.