Kürzere Gültigkeit für Corona Impfnachweise in der Schweiz
Freitag, 14. Januar 2022
Auch die Schweiz aktualisiert die Regelungen für Corona Nachweise immer wieder. Reisende sollten deshalb genau die neuen Vorschriften zur Gültigkeit der Covid-19 Impfung beachten.
Die Corona Regeln für Reisen in die Schweiz
Dass sich Corona Regeln und Gesundheitsmaßnahmen ändern, daran sind Reisende wohl bereits gewöhnt. Neue Vorschriften hat nun beispielsweise die Schweiz beschlossen, die auch einen möglichen Skiurlaub in der Schweiz betreffen. Die Gültigkeit für Nachweise über Impfungen gegen Covid-19 wurde in dem Land verkürzt.
Laut den Regelungen sind Corona Impfnachweise ab Anfang Februar ohne Auffrischungsimpfung nur noch für 270 Tage gültig anstatt den vorherigen 365 Tagen. Die Gültigkeitsdauer der Covid-19 Nachweise ist somit auf etwa neun Monate verkürzt.
Verlängerung der Covid-19 Maßnahmen
Darüber hinaus wurde von der Regierung eine Verlängerung bestimmter Covid-19 Maßnahmen beschlossen. Unter anderem sollen vorerst bis zum 31. März weiterhin die 2G-Regel in der Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen gelten. Besucher müssen laut dieser einen Nachweis über eine Impfung oder eine Genesung vorzeigen, in digitaler oder in physischer Form.
In einigen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens sind die Regeln noch strenger. In Wellnessbereichen von Hallenbädern oder Hotels gilt die 2G-Regelung, sodass für Besucher neben einem Impf- oder Genesenennachweis ein negativer Test auf Corona Pflicht ist.
Da das Robert-Koch-Institut die Schweiz aktuell als Hochrisikogebiet eingestuft wird, müssen Reiserückkehrer sich digital registrieren und einen Corona Nachweis bei der Einreise vorlegen. Von der Nachweispflicht sind Kinder unter sechs Jahren ausgenommen. Zudem gilt eine Quarantänepflicht, die jedoch vorzeitig beendet werden kann.