RKI: Großbritannien als Covid-19 Virusvariantengebiet eingestuft

Donnerstag, 23. Dezember 2021

Durch die Neueinstufungen des Robert-Koch-Instituts fällt Großbritannien in eine andere Corona Kategorie. Was der Status als Virusvariantengebiet beispielsweise für Reisen nach England bedeutet, lesen Sie hier.

Corona England

Das Robert-Koch-Institut stuft Großbritannien neu ein.

Corona Quarantänepflicht für Reiserückkehrer

Das RKI hat die Liste für Corona Virusvariantengebiete aktualisiert. Neu wird jetzt unter anderem Großbritannien eingestuft und zählt seit dem 20. Dezember als Virusvariantengebiet. Auswirkungen hat diese Änderung auch auf Reisen nach England und die Einreisemaßnahmen.

Laut dem Robert-Koch-Institut gelten das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland inklusive der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete als Virusvariantengebiet, da dort ein besonders hohes Infektionsrisiko durch ein verbreitetes Auftreten bestimmter Corona-Virusvarianten besteht. Das Auswärtige Amt warnt aktuell vor nicht notwendigen touristischen Reisen nach Großbritannien.

Reisende sollten beachten, dass für die Rückreise nach Deutschland eine Corona Nachweispflicht gilt. Zusätzlich müssen sich alle Reiserückkehrer digital anmelden und es gilt eine Quarantänepflicht. Bei einem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet kann die vierzehntägige Selbstisolation nicht vorzeitig beendet werden. Auch für die Einreise nach Großbritannien gelten Covid-19 Maßnahmen.

Die Regelungen für Großbritannien Reisen

Einreisende müssen sich digital registrieren und es gibt eine Testpflicht auf das Coronavirus. Personen über zwölf Jahren müssen einen negativen PCR-Test oder Antigentest vorlegen können. Wer geimpft ist, muss einen PCR-Test spätestens am zweiten Tag nach der Einreise durchführen lassen. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses ist eine Quarantäne verpflichtend.

Für ungeimpfte Reisende gilt, dass sie zwei weitere PCR-Tests am zweiten und achten Tag nach der Einreise durchführen müssen. Zudem müssen sie eine zehntägige Quarantäne einhalten, bei der eine Freitestung nach dem fünften Tag möglich ist. In Schottland sind Kinder unter 18 Jahren von der Testpflicht ausgenommen.

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