Schweden plant bald weitere Corona Maßnahmen aufzuheben

Mittwoch, 8. September 2021

Noch bestehen in vielen Ländern bestimmte Corona Maßnahmen, die Reisende einhalten müssen. Immer mehr zur Realität zurückkehren will nun Schweden und hat ein Konzept zur Lockerung der Regelungen aufgestellt.

Schweden Stockholm

Schweden plant bald zusätzliche Lockerungen der Corona Vorschriften. (Bild: Stockholm)

Lockerungen bei Teilnahmekapazitäten von Veranstaltungen

Je nach Reiseland können sich die Gesundheits- und Hygieneregeln während Corona unterscheiden, und wie streng diese ausfallen. Schweden plant jetzt, immer mehr Covid-19 Lockerungen zu realisieren und viele noch geltende Beschränkungen aufzuheben, was für Touristen, die in diesem Jahr eine Reise nach Schweden planen, Vorteile bringt.

Ende September sollen voraussichtlich zahlreiche Maßnahmen nicht mehr gelten. Laut dem Lockerungskonzept von Schweden sollen ab dem 29. September beispielsweise wieder große öffentliche Veranstaltungen erlaubt sein ohne eine Begrenzung der Teilnahmekapazität von Besuchern. Damit können Sportveranstaltungen oder Konzerte erneut ohne große Beschränkungen stattfinden.

Darüber hinaus wird auch die Empfehlung zur Arbeit im Homeoffice zurückgenommen, sodass das Arbeitsleben in Corona Zeiten ebenfalls von den Lockerungen betroffen ist. Grund für die zusätzlichen Lockerungen sind die Impfungen gegen Covid-19, und dass die Impfquote in Schweden weiter ansteigt. Derzeit haben Freizeiteinrichtungen wie Museen teilweise eingeschränkte Öffnungszeiten, doch Hotels in Schweden sind geöffnet.

Corona Nachweispflicht für Schweden Reisende

Aktuell ist Schweden vom Robert-Koch-Institut nicht als Corona Hochrisikogebiet eingestuft, vorerst gibt es jedoch weiterhin Regelungen zur Einreise. Urlauber müssen ein negatives Corona Testergebnis vorlegen oder das digitale EU Covid-Zertifikat. Mit diesem können sie einen Nachweis über eine Impfung oder Genesung vorzeigen. Wer sich für die Option des Corona Tests entscheidet, kann unter anderem einen PCR- oder einen Antigentest vorlegen. Das Testzertifikat muss in englischer, schwedischer, norwegischer, dänischer oder französischer Sprache sein.

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