Südafrika: Reiseangebot wegen neuer Corona-Variante deutlich reduziert
Freitag, 3. Dezember 2021
Neben der Delta-Variante, die bereits seit Monaten in Europa grassiert, wurde nun eine neue Corona-Virusform aus Südafrika entdeckt. Die deutsche Regierung hat schnell gehandelt und Südafrika zum Virusvariantengebiet erklärt. Dennoch halten manche Airlines Flüge von Südafrika nach Deutschland aufrecht. Womit Südafrika-Reisende jetzt rechnen müssen, lesen Sie hier.
Reisen aus Südafrika sollen auf ein Minimum reduziert werden
Die neue Corona-Virusvariante Omikron, die sich im südafrikanischen Raum stark ausgebreitet hat, hat viele Menschen hinsichtlich des Reisens nach Südafrika verunsichert. Ein Urlaub in Südafrika ist für Deutsche grundsätzlich möglich. Allerdings bringt die aktuelle Einstufung Südafrikas inklusive der Länder Eswatini und Lesotho als Virusvariantengebiet verschärfte Ein- und Ausreiseregeln mit sich.
Mit der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung dürfen Luftfahrtunternehmen und andere Verkehrsunternehmen keine Personen aus Südafrika nach Deutschland befördern. Deutsche Staatsangehörige sowie EU-Bürger sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen. Jedoch sehen die EU-Kommission und die Brüsseler Behörde vor, das Reisen und den Luftverkehr nach Südafrika weitestgehend zu reduzieren. Eine Ausnahme bildet hier die deutsche Lufthansa, welche vorerst ihre Flugverbindungen nach Südafrika sowie von Südafrika nach Deutschland aufrecht erhalten will.
Urlaub in Südafrika: Dies gilt für die Rückreise nach Deutschland
Laut Angaben des Auswärtigen Amtes ist die Einreise nach Südafrika ausnahmslos mit einem negativen und maximal 72 Stunden alten PCR-Test gestattet. Diese Regelung gilt auch für Geimpfte und Genesene, nicht aber für Kinder unter 5 Jahren.
Mit der Einordnung Südafrikas als Virusvariantengebiet verschärfen sich die Einreiseregelungen nach Deutschland. So müssen sich alle Personen, die 10 Tage vor ihrer Rückreise nach Deutschland in einem Virusvariantengebiet verbracht haben, auf www.einreiseanmeldung.de registrieren. Weiterhin sind Rückkehrer ab 12 Jahren verpflichtet, einen negativen PCR- oder Antigentest mitzuführen, der noch vor ihrer Einreise in Deutschland erfolgte.
Grundsätzlich ist eine 14-tägige Selbstisolation, die gleich nach der Rückkehr anzutreten ist, vorgesehen, die ebenso für Geimpfte und Genesene gilt.