Thomas Cook: Bundesregierung will Kosten übernehmen
Donnerstag, 12. Dezember 2019
Reisende, die von der Pleite des Reise-Riesens Thomas Cook betroffen sind, können nun aufatmen. Die Bundesregierung hat nun entschieden, sich an dem Ausgleich der entstandenen finanziellen Schäden zu beteiligen. Was das genau für die Betroffenen bedeutet, erfahren Sie hier.
Staat entschädigt betroffene Cook-Urlauber
Mehrere Hunderttausend Kunden, die in diesem Jahr eine Reise über Thomas Cook gebucht haben, blieben auf einem Großteil der Kosten ihrer bereits bezahlten Reise sitzen. Das seit September 2019 insolvente Reiseunternehmen hatte bereits für 2020 alle Reisen abgesagt.
Die Zurich Versicherung, die für die entstandenen Schäden von Pauschalreisenden aufkommen soll, konnte mit ihrer vorgeschriebenen Haftungssumme von 110 Millionen Euro dem Ausmaß der Gesamtkosten nicht gerecht werden. Die durch die Thomas-Cook-Pleite entstandenen Kosten belaufen sich mittlerweile aber auf etwa 500 Millionen Euro. Für diese Differenz will nun die Bundesregierung aufkommen.
Eine weitere gute Nachricht für alle Betroffenen: Die Beträge sollen an die Kunden möglichst unkompliziert und ohne große Bürokratie überwiesen werden. Das bedeutet für die Kunden, dass sie nicht selbst aktiv werden müssen.
Der Bundesregierung drohen mehrere Klagen
Grund für die Klagen gegen die Bundesregierung von Seiten der Kundenvertreter ist eine unzureichende Umsetzung der EU-Richtlinie. Erst 2018 setzte Deutschland die im Jahr 2015 beschlossene EU-Richtlinie für die Absicherung von Pauschalreisenden um. Der große Haken dabei war jedoch, dass der Bund für die Haftungssumme eine Obergrenze von 110 Millionen Euro festsetzte. Bedacht wurde jedoch nicht, dass diese Summe bei großen Konzernen bei Weitem nicht ausreicht, wie der Fall Thomas Cook beweist.
Die Regierung teilte unlängst mit, dass es Kunden von Reiseunternehmen nicht zugemutet werden kann, bei ungeklärten Rechtsbelangen unter den finanziellen Konsequenzen zu leiden.