Thomas Cook Insolvenz: Was Urlauber jetzt wissen müssen

Dienstag, 24. September 2019

Die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook sorgt für Hunderttausende gestrandete Urlauber. Insgesamt sind auch 140.000 deutsche Urlauber betroffen. Der Zusammenbruch des Konzerns bedeutet einen derben Schlag für den Tourismus in Europa.

Thomas Cook

Die Rettung von Thomas Cook ist gescheitert. Die Folgen sind gravierend.

Ich habe bei Thomas Cook gebucht – und jetzt?

140.000 deutsche Urlauber sind von der jüngsten Pleite der Tourismusbranche direkt betroffen. Thomas Cook war der älteste Reiseveranstalter der Welt, die Anfänge des Unternehmens reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück. Jetzt stehen Urlauber vor einer Wand mit Fragezeichen und die rund 21.000 Mitarbeiter des Konzerns vor der Arbeitslosigkeit. Insgesamt ist von 600.000 Reisenden die Rede, die aktuell mit Thomas Cook weltweit verreist sind. Hinzu kommen all diejenigen, die ihre Reise noch gar nicht angetreten haben – und vermutlich auch nicht werden.

Während die britische Regierung für ihre Bürger die größte Rückholaktion aller Zeiten durchführt, können deutsche Pauschalurlauber zunächst aufatmen. Denn jeder Reiseveranstalter ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich gegen Insolvenz abzusichern. Pauschalurlauber erhalten hierfür den sogenannten Sicherungsschein zusammen mit ihren Reiseunterlagen. Auf dem Sicherungsschein ist die Versicherungsgesellschaft des Veranstalters vermerkt, die im Zweifel für den Rücktransport aufkommt.

Aufgrund der Größe des Thomas-Cook-Konzerns könnte die für den Insolvenzfall zurückgelegte Summe jedoch möglicherweise nicht für alle ausreichen – Reisende könnten im schlimmsten Fall auf ihren Kosten ganz oder teilweise sitzenbleiben.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Betroffene sollten sich mit ihrem Reiseleiter vor Ort in Verbindung setzen, um zu klären, wie es jetzt weitergeht. Denn Anspruch auf Kostenerstattung haben auch Pauschalreisende nur dann, wenn sie den Anweisungen des Reiseveranstalters bzw. dessen Vertreter vor Ort Folge leisten. Wer sich bspw. eine andere Unterkunft sucht oder selbst einen Rückflug organisiert, kann diese Kosten nicht zur Erstattung einreichen. Der Kontakt zum Reiseveranstalter sollte daher in jedem Fall gesucht werden.

Urlauber, die noch gar nicht abgereist sind, sollten ebenfalls den Kontakt zum Reiseveranstalter bzw. zum Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, suchen. Möglicherweise kann die Reise umgebucht werden oder die Kosten werden entsprechend zurückgezahlt.

Darf das Hotel jetzt Geld von mir verlangen?

Bereits letzte Woche wurde bekannt, dass Urlauber in einem tunesischen Hotel festgehalten wurden, weil dieses vom Veranstalter noch nicht bezahlt worden war. Aufgrund des drohenden Bankrotts wurde von den Touristen verlangt, ihren Aufenthalt zu bezahlen. Wie Thomas Cook jedoch bekanntgab, wurden sämtliche Kosten rückerstattet und die Betroffenen in anderen Hotels untergebracht.

Wer zu Zahlungen gedrängt wird, sollte sich diese in jedem Fall quittieren lassen, um eine anschließende Rückerstattung zu vereinfachen. Denn: Nicht nachweisbare Kosten können auch nicht erstattet werden.

Sollten Hotels darauf drängen, dass Gäste von Thomas Cook die Unterkunft vor der geplanten Abreise verlassen, erhalten sie eine alternative Unterkunft. Die Kosten sind über den Sicherungsschein abgedeckt. Auch wenn ein Urlaub vorzeitig abgebrochen werden muss, werden die Kosten anteilig erstattet.

Findet mein Urlaub statt?

Wer erst in ein paar Tagen oder Wochen vorhatte zu verreisen, sollte beim Reiseveranstalter in Erfahrung bringen, ob die Reise noch durchgeführt werden kann. Wer niemanden erreicht, sollte sich dennoch am Flughafen einfinden. Wer seine Reise einfach nicht antritt, weil er davon ausgeht, dass sie aufgrund der Insolvenz nicht stattfindet, verwirkt im Zweifel seinen Anspruch auf Kostenrückerstattung. Gleiches gilt bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die nicht greift, wenn der Anbieter ausfällt.

Was passiert mit Condor?

Aktuell hält Condor den Flugbetrieb aufrecht. Aus rechtlicher Sicht dürfen jedoch Thomas-Cook-Reisende nicht mehr an ihr Reiseziel gebracht werden. Um nicht in die Pleite abzurutschen, prüft die Bundesregierung derzeit eine Kreditanfrage der Fluggesellschaft über 200 Millionen Euro. Damit sollen finanzielle Engpässe durch die Insolvenz des britischen Mutterkonzerns vermieden werden. Condor zählt rund 4.900 Arbeitsplätze.

Was passiert mit Buchungen über Neckermann, Öger Tours & Co.?

Grundsätzlich gilt das bereits geschilderte Prozedere. Zu beachten ist jedoch, dass die deutschen Tochterunternehmen von Thomas Cook derzeit noch keine Insolvenzanträge gestellt haben. Dazu gehören Neckermann Reisen, Öger Tours, Air Marin, Bucher Reisen und Thomas Cook Signature. Sollten in den kommenden Tagen weitere Insolvenzanträge eingereicht werden, sind Pauschalurlauber auf den Sicherungsschein angewiesen, den sie zusammen mit der Reisebestätigung erhalten haben.

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