Urlaub in Frankreich in Zeiten der Delta-Variante
Donnerstag, 5. August 2021
Die Corona-Pandemie ist auch weiterhin nicht vorbei und obwohl in Frankreich hart durchgegriffen wird, wird das Land derzeit von der vierten Welle geplagt. Was das für den Urlaub in Frankreich bedeutet, lesen Sie hier.
Frankreich-Urlaub nur mit der 3G-Regel
Die Delta-Variante hat Frankreich im Griff und die vierte Welle das Land erfasst. Präsident Emmanuel Macron verkündete daraufhin, dass künftig ein Impfnachweis oder ein negativer Test für die Teilnahme am öffentlichen Leben in vielen Bereichen notwendig sein wird. Die Impfgeschwindigkeit legt nun wieder zu, dennoch ist die Sache noch nicht ausgestanden und Reisende fragen sich natürlich, wie Urlaub in Frankreich aktuell aussieht.
Derzeit ist rund die Hälfte der 67 Millionen Einwohner Frankreichs vollständig geimpft. Die verschärfte Nachweispflicht in Frankreich gilt bereits ab dem 9. August. Wer dann keinen Impfbescheid, einen Genesenennachweis oder einen negativen Corona-Test vorweisen kann (3G = geimpft, genesen, (negativ) getestet), wird in weiten Teilen vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Das gilt unter anderem für Restaurants, Cafés, Bars und auch für öffentliche Verkehrsmittel wie Fernzüge und Reisebusse.
Auch Urlauber brauchen Impfnachweis
An diese Regeln müssen sich auch Besucher halten. Entsprechend gilt euch für deutsche Urlauber, dass es ohne Nachweis nicht geht. An den Grenzen wird internationale Impfpass anerkannt. Alternativ kann der QR-Code genutzt werden, der im digitalen Impfpass gespeichert ist.
Einstellen sollten sich Reisende darauf, dass an Frankreichs Grenzen stichprobenartig kontrolliert wird. Reisende ab 12 Jahren müssen deshalb einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR- oder Antigentest vorweisen können. Alternativ muss der Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Zutritt zu Einrichtungen des öffentlichen Lebens wird über den sogenannten Pass Sanitaire gewährt, aber auch die deutsche Corona-Warn-App sollte akzeptiert werden. Zudem müssen zur Nachverfolgung häufig Kontaktdaten hinterlegt werden.
Bei der Rückkehr nach Deutschland gelten die neuen Rückreise-Regelungen mit Testpflicht. Zum aktuellen Zeitpunkt ist Frankreich weder als Hochinzidenz- noch als Virusvariantengebiet eingestuft. Die entsprechenden Maßnahmen bei der Rückreise können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes nachgelesen werden.