Fakten über Mexiko
Zeitverschiebung
Neben der Haupt-Zeitzone, der Zona Central, die sechs Stunden vor der koordinierten Weltzeit liegt und deren Zeit allgemeine Gültigkeit für das Land besitzt, gibt es noch zwei weitere Zeitzonen, die Zona Pacifico und die Zona Noroeste. Sie liegen eine, beziehungsweise zwei Stunden hinter der Zeit der Zona Central.
Telefon, Handy
Die Vorwahl von Mexiko lautet +52. Das Nutzen vom eigenen Handy kann aufgrund der anfallenden Roaming-Kosten sehr teuer werden. Besser ist es, sich eine lokale Prepaidkarte zu kaufen, oder man sendet SMS. Telefonzellen findet man überall, sie funktionieren mit Telefonkarten, die man in den Geschäften erhält.
Zollinformationen
Einfuhr:
Die Einfuhr von Pflanzen, Blumen und Lebensmitteln ist verboten. 12 Filme und Geschenke für höchstens 300 US-Dollar dürfen zollfrei eingeführt werden.Gegenstände für den persönlichen Bedarf (Parfum, ein Notebook, drei Handys, zwei Musikinstrumente etc.) dürfen zollfrei eingeführt werden. Auch Medikamente für den persönlichen Gebrauch dürfen eingeführt werden, allerdings gilt für psychotrope Substanzen eine ärztliche Verschreibungspflicht.
Eingeführt werden dürfen entweder 200 Gramm Tabak, 200 Zigaretten oder 25 Zigarren. Zudem können auch bis zu 3 Liter alkoholische Getränke oder bis zu 6 Liter Wein von Personen über 18 zollfrei nach Mexiko eingeführt werden.
Ausfuhr:
Ein Liter Alkohol (z.B. Tequila oder Mezcal – ca. 38 Prozent) mit einem Alkoholgehalt über 22 Prozent dürfen von Mexiko nach Europa zollfrei mitgenommen werden. Bei Alkohol, der unter diesem Grenzwert liegt, dürfen zwei Liter eingeführt werden. Zusätzlich darf Wein bis zu einer Obergrenze von vier Litern und Bier bis höchstens 16 Liter eingeführt werden.
Auch Tabak kann bedenkenlos und ohne Zollaufschlag von Mexiko nach Europa exportiert werden. Allerdings gelten einige Höchstgrenzen. Diese liegen bei 250 Gramm Tabak. Die Gesamtfreimenge darf die 100 Prozent nicht überschreiten. Die einzelnen EU-Staaten dürfen diese Menge allerdings kurzfristig reglementieren.
Die Ausfuhr von Antiquitäten und von archäologischen Fundstücken ist nicht erlaubt. Wildwachsende Kakteen dürfen nicht von Mexiko nach Europa gebracht werden! Dasselbe gilt für andere (seltene) Pflanzen und Tiere. Auch der Export von Korallen ist strengstens verboten.
Stand: 07.06.2018 – Auswärtiges Amt
Notruf
Die Polizei erreicht man unter 080, die Feuerwehr und die Ambulanz unter 060 und den allgemeinen Notruf unter 911.
Rauchen
Das Rauchen ist in Mexiko in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Bahnhöfen, Flughäfen, Bars und Restaurants strikt verboten. Jedoch gibt es einige Ausnahmen, insbesondere in Form von speziell eingerichteten Raucherbereichen. Im Nachtleben ignoriert eine Vielzahl von Betreibern von Bars und Diskotheken das Rauchverbot konsequent.
Apotheken
Man bekommt in den Apotheken (farmacias) viele der gängigen Medikamente. Dort kann man auch eine Vielzahl starker Medikamente kaufen, die anders als in Deutschland nicht rezeptpflichtig sind.