Souvenirs Muscheln Reisen

Souvenirs aus dem Urlaub: Vorsicht beim Zoll

Sommer, Sonne, Souvenirs:

Mitbringsel aus dem Urlaub für die Daheimgebliebenen oder eine ausgefallene Erinnerung an eine traumhafte Reise für sich selbst, dafür ist fast immer Platz im meist vollgestopften Rückreisegepäck. Doch häufig sind die Andenken von heute keine klassischen Souvenirs mehr wie etwa der Mini-Eiffelturm aus Paris für die liebe Oma oder der Bierkrug vom Ballermann auf Mallorca für den besten Freund. Muscheln, Sand vom Strand oder sogar gefälschte Markenklamotten, bei diesen Mitbringseln bekommt der Zoll große und Sie im schlimmsten Fall feuchte Augen – nämlich dann, wenn Ihnen saftige Geldstrafen drohen.

Welche Souvenirs Sie aus dem Urlaub auf keinen Fall mitbringen sollten, erfahren Sie von uns.

 

Souvenirs Muscheln Reisen

Inhaltsverzeichnis

Urlaubsmitbringsel: Wenn der Zoll Alarm schlägt …

Der Urlaub ist bald zu Ende und Sie wollen für Familie, Freunde oder für sich selbst ein Andenken von Ihrer Reise mit nach Hause nehmen. Souvenirs gehören zum Urlaub dazu und ein jeder hat sich an diesen, teilweise kitschigen, Mitbringseln auch schon das eine oder andere Mal ordentlich „vergriffen“. Haben Sie nicht auch ein einzelnes Schnapsglas mit Aufdruck irgendeiner Sehenswürdigkeit im Schrank stehen? Oder vielleicht ist es auch der klassische Wandteller? Wie auch immer – Geschmäcker sind verschieden, und wenn aus dem einzelnen Schnapsglas eine ganze Sammlung Gläser aus sämtlichen Ländern und Städten der Welt wird, ist es doch gleich viel interessanter.

Die Auswahl an Souvenirs aus dem Urlaub hat sich jedoch sehr verändert. Immer mehr ausgefallene und extravagante Andenken werden ins Reisegepäck und ab in das Heimatland gebracht. Was viele Urlauber nicht wissen, darunter befinden sich häufig Dinge, die in Deutschland nicht eingeführt werden dürfen. Doch wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aus der anfänglichen Freude über ein außergewöhnliches Souvenir wird dann ziemlich schnell bei Ankunft am Flughafen das böse Erwachsen beim Zoll. Bei manchen Souvenirs bleibt es bei einer Verwarnung, oftmals drohen aber auch hohe Geldstrafen oder sogar Strafverfahren. Die Erholung nach dem Urlaub ist dann natürlich wieder komplett verflogen.

Muscheln, Medikamente, Plagiate: Vorsicht bei diesen Souvenirs

Wenn Ihre nächste Reise ansteht oder Sie sich aktuell im Urlaub befinden und nach einem ausgefallenen Andenken für die Daheimgebliebenen suchen, Finger weg von diesen Souvenirs:

Muscheln

Muscheln SouvenirsEin paar Muscheln von der Hochzeitsreise auf den Malediven, das ist doch eine tolle Idee als Urlaubssouvenir für zuhause. Von wegen: Auch wenn Muscheln zu den beliebtesten Andenken einer Urlaubsreise gehören, ist die Einfuhr einiger Arten in Deutschland nur begrenzt erlaubt oder sogar strengstens verboten.

Sand vom Traumstrand

Sand SouvenirsDie feinen Sandkörner vom Traumstrand auf Sardinien als Erinnerung an einem perfekten Sommerurlaub. Vorsicht: Ein Behälter mit Sand aus einem Urlaubsland kann teuer werden. Es gibt viele Strände, die sich in Naturschutzgebieten befinden und dessen Sandqualitäten besonders selten sind.

Geschützte Pflanzen oder Tiere

Reptil SouvenirsEine Weste aus Pelz oder die Handtasche aus Krokodilleder? Pfui, Tiere sind keine Souvenirs! Beim Kauf von geschützten Pflanzen oder Tieren oder daraus angefertigten Waren tragen Sie dazu bei, dass viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht sind. Bei Einfuhr droht ein Bußgeld und / oder ein Strafverfahren.

Korallen und Schneckengehäuse

KorallenDie Freude ist wahrscheinlich groß, wenn Sie am Strand von Australien ein seltenes Korallenteil oder ein Schneckengehäuse finden. Finger weg: Das Mitnehmen dieser ausgefallenen Andenken kann teuer sein und Sie machen sich eventuell sogar strafbar. Daher gilt: lieber liegen lassen!

Plagiate

fake shopKleidung, Taschen und Uhren bekannter Marken gibt es in so manchen Urlaubsländern zu Spottpreisen – nämlich dann, wenn es sich um Plagiate, also Fälschungen handelt. Die Markenpiraterie wird streng bestraft. Und ganz ehrlich, warum wollen Sie mit gefälschter und meist minderwertiger Kleidung herumlaufen?

Medikamente und Kosmetik

In der Regel gibt es bei der Einfuhr von Medikamenten oder Kosmetik sowie von Nahrungsergänzungsmitteln keinen Ärger, solange sie für den Eigenbedarf bestimmt sind bzw. man anhand eines ärztlichen Schreibens nachweisen kann, dass man diese benötigt. Sofern diese Produkte jedoch pflanzliche oder tierische Zusätze beinhalten, kann es beim Zoll zu großen Problemen kommen, da in diesem Fall die Produkte dem Artenschutz unterliegen.

Ein klassischer „Aufhänger“ ist bspw. Hustensaft. Das darin enthaltene Codein gilt in arabischen Ländern als Droge und sollte daher bei z. b. bei Reisen nach Dubai nicht mitgeführt werden. Gleiches gilt für Ritalin, das in Malaysia, Indien sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten verboten ist.

Pillen

Zigaretten, Alkohol und Geschenke

Für Genussmittel und Geschenke hat der Zoll in Deutschland klare Regeln für Reisen innerhalb und außerhalb der EU festgelegt. Allerdings sollten Sie nicht nur an die Einfuhr im Heimatland denken, sondern auch an die Ausfuhr im Urlaubsland. Hierbei kann es große Unterschiede geben.

Da die Zollbestimmungen von Land zu Land unterschiedlich sind, ist es schwer, den Überblick zu behalten. Um auf Nummer sicher zu gehen, verzichten Sie auf exotische, pflanzliche und tierische Souvenirs. Und auch wenn Sie sich bei einem Andenken unsicher sind, lassen Sie es lieber zurück. Informieren Sie sich zusätzlich auf der Internetseite des Zolls über die Ein- und Ausfuhrbestimmungen Ihres Urlaubs- und Heimatlandes.

Ein Tipp: Der deutsche Zoll stellt die App „Zoll und Reise“ zur Verfügung, die Ihnen viele Fragen rund um das Thema Souvenirs aus dem Urlaub beantwortet. Nicht vergessen: Unbedingt vor der nächsten Reise downloaden!

Zigaretten Bier
Unser Fazit: Es muss nicht immer ausgefallen sein!

Auch wenn die Muscheln von den Malediven oder der Sand vom Traumstrand auf Sardinien eine schöne Erinnerung an Ihren Urlaub ist, lassen Sie diese Andenken lieber da, wo sie hingehören: in ihrem Urlaubsland. Gleiches gilt für gefährdete Pflanzen und Tiere oder daraus angefertigte Waren, diese Souvenirs haben rein gar nichts in Ihrem Reisegepäck zu suchen. Und auch bei gefälschten Markenwaren sowie bestimmten Medikamenten und Kosmetika sollten Sie sich im Vorfeld über die Zollbestimmungen informieren. Ansonsten drohen Ihnen Geldstrafen und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren.

Wenn Sie Ihren Liebsten eine Erinnerung von Ihrer Urlaubsreise mitbringen wollen, greifen Sie lieber zur Kamera und schießen Sie unvergessliche Fotoaufnahmen am Reiseziel und machen Sie einzigartige Videos. Und außerdem: Ihre schönsten Urlaubserinnerungen halten Sie sowieso in Ihren Gedanken fest – und zwar für immer!

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