Wie sicher sind Pauschalreisen?
Reisen ist beliebter denn je: Allein im Jahr 2018 haben die Deutschen rund 68 Milliarden Euro für Urlaubsreisen im In- und Ausland ausgegeben, rund 3 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Auch wenn der Individualtourismus zunimmt, gehören Pauschalreisen zu Badedestinationen in der Mittelmeerregion und auf die Kanaren, an die Türkische Riviera sowie ans Rote Meer zu der beliebtesten Reiseart. Nach der Insolvenz des Reisegiganten Thomas Cook im September 2019 fragen Sie sich vielleicht, wie sicher Pauschalreisen wirklich sind und wie Sie Ihren Urlaub im Falle einer Insolvenz des Reiseanbieters absichern können. Wir haben die wichtigsten Informationen zu Pauschalreisen, Reiseveranstaltern und Reiseversicherungen für Sie zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Pauschalreise?
- Vor der Buchung: Kundenbewertungen lesen
- Der Sicherungsschein
- Pleite bei der Airline
- Insolvenz im Urlaub
- Schutz vor Insolvenz des Reiseveranstalters
Kurz erklärt: Was ist eine Pauschalreise?
Bei einer Pauschalreise über einen Reiseveranstalter profitieren Sie von mindestens zwei gebündelten Leistungen wie etwa Anreise und Unterkunft, die als attraktives Reisepaket zu einem Komplettpreis angeboten werden. Ein weiterer und wichtiger Vorteil bei einem Pauschalurlaub ist der sogenannte Sicherungsschein, der Sie bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters oder der Airline schützen soll. Dank des Sicherungsscheins werden bei einer gebuchten Pauschalreise meist die komplett geleisteten Zahlungen erstattet.
Nach der Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook, der übrigens den Pauschalurlaub im Jahr 1841 mit einer Bahnreise von Leicester nach Loughborough inklusive Verpflegung ins Leben gerufen hat, fragen sich viele Reisende, wie sicher Pauschalurlaub wirklich ist und was für Absicherungen es bei Reisestornierungen gibt. Bei einer Insolvenz eines Reisegiganten in der Größe von Thomas Cook reicht die Versicherungssumme nämlich bei Weitem nicht aus, um alle betroffenen Urlauber vollständig zu entschädigen.
Sind Pauschalreisen denn überhaupt ausreichend abgesichert oder gibt es auch andere Reiseversicherungen, mit denen Sie sich vor einer Pleite des Reiseveranstalters oder der Airline schützen können?
Sicher Pauschalurlaub buchen: Kundenbewertungen lesen
Heutzutage buchen die meisten ihren Urlaub bequem von zu Hause über ein Reiseportal im Internet – und davon gibt es so einige. Der Vorteil gegenüber dem klassischen Reisebüro ist der direkte Online-Preisvergleich, mit dem Sie richtige Urlaubsschnäppchen finden können. Wenn der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft jedoch vor oder während Ihrer gebuchten Pauschalreise pleitegehen, wird aus dem Traumurlaub schnell ein Horrorerlebnis, das Ihnen nicht nur den Urlaub vermiest, sondern auch richtig teuer werden kann. Daher sollten Sie sich bei der Wahl des Reiseveranstalters oder des Buchungsportals ausreichend Zeit nehmen und ruhig einmal genauer hinschauen:
Wichtig zu wissen:
• Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland?
• Wirken das Buchungsportal und die Zahlungsmethoden seriös?
• Gibt es Bewertungen von anderen Kunden?
• Beinhaltet die Reise einen Sicherungsschein?
Natürlich gibt es keine Garantie, dass Ihr Urlaub mit einem großen und bekannten Reiseveranstalter in trockenen Tüchern ist. Das zeigt die Insolvenz von Thomas Cook, zu der auch namhafte Veranstalter wie Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Air Marin und Öger Tours gehören. In der Regel sind Pauschalreisen über seriöse Reiseveranstalter jedoch sicher. Dennoch sollten Sie sich den Reiseanbieter genau anschauen und auch einen Blick in die Kundenbewertungen werfen, von denen es online genügend gibt. Auf Reiseveranstalter.com finden Sie zahlreiche Bewertungen zu den größten und namhaftesten Reiseveranstaltern in Deutschland und können auch selbst Bewertungen verfassen. Sind die Erfahrungsberichte anderer Reisender größtenteils negativ, lassen Sie lieber die Finger von der Reisebuchung. Auch wenn Sie erste negative Meldungen über den Reiseanbieter in den Nachrichten hören, ist das oftmals ein Hinweis auf eine bevorstehende Insolvenz und es gilt: lieber weitersuchen anstatt buchen.
Insolvenz des Reiseanbieters: Sicherungsschein schützt bedingt
Haben Sie guten Gewissens eine Pauschalreise gebucht und plötzlich meldet der Reiseveranstalter Insolvenz an? Dann gehen Sie wohl vorerst nicht im Meer baden, sondern der Urlaub fällt ins Wasser, oder? Höchstwahrscheinlich. Doch auch wenn der Pleitegeier zuschlägt, bedeutet das nicht, dass Sie Ihr Geld für die Reise nicht wiedersehen.
Wenn Sie einen Pauschalurlaub über einen deutschen Reiseveranstalter oder einen Veranstalter, der in Deutschland Reisen anbietet, gebucht haben, darf Ihnen bei einer Insolvenz kein finanzieller Schaden entstehen.
In § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht:
„Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters
1. Reiseleistungen ausfallen oder
2. der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern nachkommt, deren Entgeltforderungen der Reiseveranstalter nicht erfüllt hat.
Umfasst der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden, hat der Reiseveranstalter zudem die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung bis zum Zeitpunkt der Rückbeförderung sicherzustellen. Der Zahlungsunfähigkeit stehen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters und die Abweisung eines Eröffnungsantrags mangels Masse gleich“.
Zusätzlich müssen Reiseveranstalter eine Versicherung abschließen, die im Falle einer Insolvenz für die Erstattung der geleisteten Zahlungen einspringt. Als Kunde erhalten Sie bei einem gebuchten Pauschalurlaub den sogenannten Sicherungsschein ausgehändigt, der die Rückzahlungen bei einer Insolvenz sowie den Rücktransport und eventuell auch zusätzlich anfallende Kosten absichert.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Urlaub direkt im Reisebüro oder über ein Online-Reiseportal gebucht haben, ob es sich bei der Reise um ein Frühbucher-Angebot oder einen Last-Minute-Urlaub handelt. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind lediglich Pauschalreisen bis zu einem Gesamtpreis von 75 Euro, Reisen ohne Übernachtung oder mit einer Dauer von weniger als 24 Stunden. Doch die Absicherung ist nicht immer zu 100 Prozent garantiert: Der Insolvenzfall von Thomas Cook zeigt, dass die Versicherungssumme von 110 Millionen Euro nicht ausreicht, um allen Kunden die vollständigen Kosten zu erstatten.
Die Summe von 110 Millionen Euro ist jedoch in Deutschland für Reiseveranstalter pro Geschäftsjahr festgelegt und kann nicht erhöht werden, solange keine entsprechende Gesetzesänderung hierzu vorliegt. Daher erhalten Kunden bei einer Insolvenz eines Reiseanbieters in der Größenordnung von Thomas Cook nur eine anteilige Erstattung ihres Reisepreises.
Airline-Pleite: Umbuchung durch Reiseveranstalter
Bei der Buchung einer Pauschalreise über einen Reiseveranstalter schließen Sie einen Reisevertrag mit dem Anbieter. In dem Vertrag sind neben der Unterkunft mit Verpflegung in der Regel auch der Transfer sowie der Flug inbegriffen. Wenn die Airline, mit der Sie in den Urlaub fliegen wollten, pleitegeht, ist der Reiseveranstalter in der Pflicht. Dieser muss Sie auf eine andere Fluggesellschaft umbuchen, damit Sie Ihren Pauschalurlaub wie gebucht antreten können. Hierfür dürfen Ihnen keine zusätzlichen Kosten berechnet werden. Dieses Vorgehen funktioniert bei seriösen Veranstaltern üblicherweise ohne Probleme, Sie werden vom Reiseveranstalter meist nur über eventuelle neue Abflugzeiten informiert.
Allerdings haben Reiseanbieter laut der Fluggastrechte in der EU auch die Möglichkeit, bei unvorhersehbaren Ereignissen wie einer Insolvenz der Fluggesellschaft den Reisevertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall müssten die geleisteten (An-)Zahlungen jedoch erstattet werden. Das ist immer noch besser, als wenn Sie den Flug als Einzelleistung direkt über die Airline gebucht haben. Denn dann würden Sie keine Kosten erstattet bekommen – weder für die geleisteten Zahlungen noch für neu gebuchte Ersatzflüge.
Insolvenzalarm im Urlaub: Nicht immer greift der Sicherungsschein
Es ist ärgerlich genug, wenn vor Ihrem Pauschalurlaub der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldet, sodass Sie erst einmal nicht verreisen können und Sie zudem um Ihr Geld bangen müssen. Wie sieht es jedoch aus, wenn Sie sich gerade mitten im Urlaub befinden und der Reiseanbieter steht ganz plötzlich vor dem Aus? Bei der Insolvenz von Thomas Cook wurden Urlauber nicht auf das Hotelzimmer gelassen, sofern Sie die Kosten für den Aufenthalt nicht (noch einmal) vor Ort bezahlten. Zudem wurden Gäste teilweise sogar gegen ihren Willen im Hotel festgehalten und natürlich saßen viele Reisende am Flughafen fest und konnten die Heimreise nicht antreten.
Auch wenn Sie sich bereits am Urlaubsort befinden, greift bei einer gebuchten Pauschalreise der Sicherungsschein. Das bedeutet, dass die Versicherung für die entstandenen Kosten wie etwa eine neue Unterkunft oder den Rückflug aufkommt. Tritt der Fall bei Ihnen ein, sollten Sie sich umgehend an den Reiseveranstalter oder direkt an die Versicherung wenden. Die Notfallnummern befinden sich meist auf dem Sicherungsschein. Die Versicherung teilt Ihnen in der Regel mit, wie Sie sich vor Ort verhalten sollen, ob Sie sich eine alternative Unterkunft suchen sollen und wie und wann Sie den Rückflug antreten können.
Wichtig zu wissen:
Reiseversicherungen bei Insolvenz: Schutz ist nicht gleich Schutz
Bei dem Thema Reiseversicherungen verdrehen viele die Augen – kaum jemand hat Lust und Zeit, sich die langen Versicherungsbedingungen durchzulesen und letztendlich verstehen die meisten sowieso nur die Hälfte von dem, was auf dem Papier steht. Hinzu kommt, dass kaum eine Versicherung bei Insolvenz des Reiseveranstalters greift (Ausnahme der Sicherungsschein bei einer Pauschalreise).
Klar ist: Schutz ist nicht gleich Schutz! Für den Laien ist oftmals nicht direkt ersichtlich, wofür die Reiserücktrittsversicherung einspringt, ob die Reiseabbruchversicherung bei einer Airline-Pleite greift und was die Insolvenzversicherung letztendlich alles an Kosten abdeckt.
Kann man sich vor Insolvenz des Reiseveranstalters schützen?
Was beinhaltet eine Insolvenzversicherung?
Bei einigen Reiseanbietern können Sie bei der Reisebuchung eine sogenannte Insolvenzversicherung abschließen. Das klingt perfekt, oder? Nun ja, bei dieser Versicherung wird oftmals nur der Reisepreis erstattet, wenn die Fluggesellschaft pleitegeht und der Flug somit nicht stattfinden kann. Für diese Rückerstattung ist der Anbieter aber ohnehin verpflichtet, sodass Sie am Ende mehr bezahlen und dafür keine gesonderte Leistung erhalten. Daher sollten Sie sich die Versicherungsbedingungen der angebotenen Insolvenzversicherung ausführlich durchlesen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiseabbruchversicherung?
Reiserücktrittsversicherung
Reiseabbruchversicherung
Gleiches gilt für die Reiseabbruchversicherung, die auch nur bei schwerwiegenden und persönlichen Gründen in Kraft tritt – also nicht bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters. Anders als bei der Reiserücktrittversicherung greift die Reiseabbruchversicherung, wenn Sie bereits auf Reisen sind. Müssen Sie Ihren Urlaub aufgrund eines Hausbrands durch Blitzeinschlag frühzeitig abbrechen, erstattet die Reiseabbruchversicherung üblicherweise die Kosten für kürzere Aufenthalte, Unterbrechungen der Reise und nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen. Auch ein plötzlicher Todesfall, schwere Erkrankungen, Verletzungen oder Schwangerschaft einer Ihnen nahestehenden Person, die im Vorfeld nicht bekannt waren, sind Gründe für einen Reiseabbruch.
Im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters müssen Sie also auch hier zusätzlich einen schwerwiegenden oder persönlichen Grund angeben, damit die Reiseabbruchversicherung wirksam wird.
Reiseversicherungen im Check
Auch wenn die nachfolgenden Reiseversicherungen Sie nicht vor der Insolvenz eines Reiseveranstalters absichern, sollten Sie die eine oder andere Police abschließen, damit Sie kein böses (finanzielles) Ende Ihrer Reise erleben. Gleichzeitig gibt es aber auch Reiseversicherungen, die letztendlich unnötig sind, da die Konditionen oftmals schon in einer anderen Police enthalten sind.
Auf jeden Fall! Die Reisekrankenversicherung (Auslandskrankenversicherung) ist die wohl wichtigste Versicherung, die Sie auf Reisen benötigen. Was viele nicht wissen: Die deutsche Krankenversicherung deckt oftmals nicht einmal die gesamten Kosten für Medikamente und Behandlungen bei Krankheiten und Unfällen auf Reisen innerhalb Europas ab. Ohne eine Auslandskrankenversicherung zahlen Sie im Ausland in der Regel sämtliche Kosten für Arzneimittel und Behandlungen aus eigener Tasche. Und das kann richtig wehtun und im wahrsten Sinne des Wortes auch krankmachen.
Wenn Sie im Urlaub krank werden und zum Arzt müssen, können die Kosten im Ausland schnell in die Höhe schießen: So kostet beispielsweise eine Wurzelbehandlung in den USA um die 1.400 Euro, für eine Spritze gegen Rückenschmerzen fallen rund 400 Euro Behandlungskosten an. Natürlich zahlen Sie den Betrag im Voraus. Daher ist die Mitnahme einer ausreichend belastbaren Kreditkarte auf Auslandsreisen genauso wichtig, wie der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.
Mit der Reiseunfallversicherung können Sie sich vor Unfällen auf Reisen absichern. Zu Unfällen zählen unverhoffte und von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, durch die Sie eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung erleiden. Wenn Sie beim Surfen auf Hawaii oder beim Skifahren in den österreichische Alpen stürzen und sich Muskeln, Sehnen, Gelenke und Bänder zerren oder verrenken, handelt es sich um einen Unfall. Daher lohnt sich die Reiseunfallversicherung ganz klar für sportbegeisterte Urlauber.
Im Idealfall sind Unfälle im Ausland bereits in Ihrer deutschen Unfallversicherung inbegriffen und abgesichert. Daher überprüfen Sie die Konditionen der Police und erkundigen Sie sich beim Anbieter, was als Unfall versichert ist. Sofern bestimmte Arten von Unfällen auf Reisen nicht mitversichert sind, sollten Sie über die Notwendigkeit einer Reiseunfallversicherung nachdenken und gegebenenfalls eine solche Versicherung abschließen.
Für viele Urlauber klingt die Reisegepäckversicherung verlockend. Das Gepäck ist auf Reisen ja öfter mal weg oder der Koffer kommt völlig verbeult auf dem Gepäckband an. Allerdings haften Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter in der Regel für das transportierte Gepäck und der Abschluss einer zusätzlichen Reisegepäckversicherung ist daher für die meisten unattraktiv.
Die Reisegepäckversicherung schützt in der Regel vor Diebstählen, Schäden durch Sturm, Feuer oder Wasser sowie bei Beschädigungen des Gepäcks auf Reisen. Erstattet wird meist der Zeitwert Ihres Hab und Guts unter Berücksichtigung von Zustand und Alter. Nicht erstattet werden Bargeld sowie Konto- und Kreditkarten – bei Wertsachen wie Smartphones, Laptops und Kameras bekommen Sie häufig nur einen bestimmten Betrag ausgezahlt. Der große Nachteil: Für die Schadensregulierung müssen Sie der Versicherung Belege und Quittungen im Original vorlegen und das Gepäck darf nicht unbeaufsichtigt sein, da es bei grober Fahrlässigkeit keinen Cent zurückgibt. Sie müssten Ihr Gepäck also bestenfalls immer in der Hand halten oder zwischen die Beine klemmen.
Eine äußerst wichtige Police für Rundreisen mit dem Mietwagen oder Wohnmobil ist die Reiseprivathaftpflichtversicherung. Im Ausland ist das Autofahren oftmals ein Erlebnis – die Straßenverhältnisse sind anders, die Einheimischen halten sich nicht an Verkehrsregeln und in vielen Ländern herrscht Linksverkehr. Aber auch hier gilt: Überprüfen Sie vorab, ob Ihre private Haftpflichtversicherung in Deutschland für Schäden im Ausland einspringt. Wenn nicht, sollten Sie den Abschluss einer Reiseprivathaftpflichtversicherung in Erwägung ziehen.
Auch die Reiserechtsschutzversicherung ist für Urlaubsreisen mit dem Mietwagen oder Wohnmobil sinnvoll, da es im Ausland schnell zu Unfällen oder Schäden kommen kann. Die Reiserechtsschutzversicherung greift bei Rechtsstreitigkeiten, die speziell bei Autounfällen und -schäden keine Seltenheit sind. Im Idealfall schützt Ihr Rechtsschutz in Deutschland auch Rechtsstreitigkeiten im Ausland, sodass Sie keine neue Police abschließen müssen.
Wie erkenne ich, ob ein Reiseveranstalter vor der Insolvenz steht?
In den wenigsten Fällen sind Pleiten von bekannten Reiseveranstaltern überraschend. Meist wird schon Tage oder Wochen vor der Insolvenz über Schwierigkeiten des Anbieters in der Presse berichtet. Halten Sie daher stets Augen und Ohren offen, wie es um Ihren Reiseveranstalter steht. Zudem können Sie auf Seiten wie
eigenständig prüfen, wie gut (oder schlecht) es um den Anbieter und somit auch um Ihren Urlaub steht.
Fazit: Pauschalurlaub durch Insolvenz nicht vermiesen lassen
Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Viele Menschen sparen monatelang für Ihre Auslandsreise. Meldet der Reiseveranstalter Insolvenz an oder geht die Airline pleite, sind Enttäuschung und Ärger groß. Wenn Sie allerdings einen Pauschalurlaub gebucht haben, tröstet Sie (zumindest etwas) der Schutz durch den Sicherungsschein. Im besten Fall erhalten Sie die komplett geleistete Zahlung erstattet und bleiben nicht auf den Kosten sitzen. Zudem lohnen sich gegebenenfalls andere Versicherungen, um den Reiserücktritt oder -abbruch sowie Unfälle und Krankheiten im Ausland ausreichend abzusichern. Wenn jedoch ein riesiger Reiseveranstalter wie Thomas Cook pleitegeht, gibt es aufgrund der Masse an Geschädigten keine Garantie für eine Rückerstattung der geleisteten Reisekosten. Das sollte jedoch kein Grund sein, sich den Urlaub oder die Vorfreude vermiesen zu lassen.